Konfliktbeilegung
Güterichter am Amtsgericht Regensburg helfen bei der Beilegung von Streitigkeiten

07.07.2017 | Stand 28.07.2023, 2:56 Uhr
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Das Amtsgericht Regensburg hat seit dem 1. Januar dieses Jahres insgesamt vier so genannte Güterichter installiert, um eine gütliche Beilegung insbesondere von Zivil- und Familienstreitigkeiten zu fördern.

REGENSBURG Das Amtsgericht Regensburg setzt hiermit die Vorgaben das bayrischen Staatsministeriums für Justiz und Verbraucherschutz um, wonach bis 1 August .2013 an jedem bayrischen Amtsgericht die Möglichkeit bestehen soll, ein Verfahren vor dem Güterichter zu verhandeln. Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21. Juli 2012.

Güterichter sind Richterinnen und Richter, die speziell in Techniken und Methoden der alternativen Streitbeilegung (zum Beispiel Mediation) geschult sind und mit den Parteien außerhalb der streitigen Hauptverhandlung versuchen eine gütliche Beilegung des Streits zu finden. Den Güterichtern stehen dabei sämtliche Methoden der Konflikbeilegung zur Verfügung, insbesondere kann der Güterichter auch Einzelgespräche mit den Parteien führen. Entscheidend ist, dass das Güteverfahren absolut vertraulich ist und der Güterichter, sollte eine Schlichtung scheitern, nicht zur streitigen Entscheidung befugt ist. Das Güteverfahren ist dann sinnvoll, wenn zwischen den Parteien verschiedene Streitpunkte bestehen, für welche eine Gesamtlösung gefunden werden soll oder muss.

Die Institution des Güterichters wurde durch die Bundesregierung im Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21. Juli 2012 bundesweit eingeführt. Voraus ging ein Modellprojekt, welches in Bayern und Thüringen durchgeführt wurde.

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