Justiz
Fiese Abzockmasche? Gericht verhandelt Abmahnungen

07.07.2017 | Stand 28.07.2023, 2:14 Uhr
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Vor dem Amtsgericht Regensburg muss sich die Anwaltskanzlei Urmann und Collegen zusammen mit einem zweiten Beklagten, einem vermeintlichen Internethändler, wegen einer sittenwidrigen Massenabmahnung verantworten.

REGENSBURG Einem Internethändler wird von einer Klägerin aus Hamburg, die einen Internethandel für Modellbau betreibt, vorgeworfen, dass er nur eine Scheinfirma betreibe, um zusammen mit der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann und Collegen (U + C) Anwaltsgebühren zu kassieren. Im aktuellen Fall geht es nur um eine von über 1.000 Abmahnungen. Die Klägerin fordert von den Beklagten fast 1.800 Euro. Dieser Schaden sei der Klägerin aus der Abmahnung durch die Kanzlei U + C im Auftrag der ebenfalls beklagten Internetfirma entstanden.

Kein Einzelfall?

Interessant ist dabei, dass es sich darum aller Wahrscheinlichkeit nach nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine fiese Masche, die über 1.000 Mal angewendet worden sein soll. Der Internethändler soll, so der Vorwurf, seine Firma nur zu dem Zweck gegründet haben, um seinen Mitbewerbern wettbewerbsverzerrende Klauseln in ihren AGB vorhalten zu können. Die Kanzlei Thomas Urmanns soll dann in seinem Auftrag diese Mitbewerber abgemahnt haben und dadurch Anwaltsgebühren erzeugt haben.

Es steht im Raum, dass es sich neben diesem einen Fall um eine Abmahnung wie am Fließband von mehr als 1.000 Fällen gehandelt haben soll. Es soll nach einem immer gleichen Muster abgelaufen sein: Die Abmahnungen kamen freitags mit der Post mit einer Fristsetzung bis Sonntag, 12 Uhr. In diesem Anwaltsschreiben soll mit hohen Kosten gedroht worden sein, wenn nicht sofort unterschrieben oder bezahlt wird. Viele Betroffene sollen aus Unwissenheit oder aus Scham daraufhin gezahlt haben. Dazu wird es zu einem späteren Zeitpunkt noch ein Strafverfahren geben.

Undurchsichtiges Geschäftsmodell

Richter Dr. Thomas Rauscher forderte den Internethändler auf, sein Geschäftsmodell zu offenbaren. Dieses blieb allerdings auch nach dessen Ausführungen den anwesenden Prozessbeobachtern sehr undurchsichtig. Auch konkrete Umsätze mit seinem Internethandel konnte er nicht vorweisen. Der Verdacht einer Scheinfirma, einer sogenannten Briefkasten-Firma, drängte sich deshalb auf, auch wenn ihm das (noch) nicht nachgewiesen werden konnte.

Anzahl der Abmahnungen bleibt unklar

Auch streitet Thomas Urmann ab, dass an den Aktenzeichen der Anwaltskanzlei die Anzahl der Abmahnungen nachzuvollziehen wäre. Auf die Frage des Richters, um wie viele Abmahnungen es sich denn handelt, sagte der Anwalt: "Das fällt alles in den Bereich der anwaltschaftlichen Schweigepflicht." Der beklagte Internethändler ließ sich ebenfalls in dieser heiklen Frage nicht festnageln und entgegnete nur, es wären "schon einige" Abmahnungen gewesen. Um wie viele Abmahnungen es sich nun wirklich in dieser Angelegenheit handelt, blieb offen.

Auf einen Vergleich konnten sich die Anwältin der Klägerin und die Beklagten nicht einigen. Urmann schloss einen Vergleich mit den Worten „Das ist ein No- Go!“ aus. Der Prozess wird am 18. Juni fortgesetzt.

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