Soziales
Amt zerschlägt Pflege-WG: Wochenblatt-Bericht sorgt für Wellen

07.07.2017 | Stand 13.09.2023, 4:14 Uhr
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Ein Bericht über eine vorbildliche Wohngemeinschaft von Behinderten sorgt für Wellen: Jetzt hat ein selbst behinderter SPD-Ortsverbandsvorsitzender an die Stadt geschrieben. OB Hans Schaidinger kontert: Die Heimaufsicht sei nicht weisungsgebunden.

REGENSBURG "Irre: Amt zerschlägt Pflege-WG" lautete die Schlagzeile des Wochenblatts, das kurz vor Weihnachten erschien. Unser Bericht sorgte für Wellen: Die Heimaufsicht verbietet einem Anbieter eines ambulanten Pflege-Dienstes, sein Haus an behinderte und alte Menschen zu vermieten und sich ambulant in einer Umgebung pflegen zu lassen, die wie ein Zuhause ist. Das Amt hat verfügt, dass die Pflege-WG in ein echtes Heim umgewandelt werden muss – mit fatalen Folgen.

Jetzt hat ein Ortsverbandsvorsitzender der SPD, der selbst im Rollstuhl sitzt, einen geharnischten Brief an die Stadt geschrieben und ihr vorgeworfen, dass die Heimaufsicht gegen das Selbstbestimmungsrecht der behinderten Menschen und der Senioren verstoße. OB Hans Schaidinger indes hat gekontert, dass er gar nichts tun kann: Die Heimaufsicht ist nicht weisungsgebunden und kann machen, was sie will. Wir veröffentlichen beide Stellungnahmen. Das schreibt Karl Brunnbauer:

"Die Vorgehensweise der Heimaufsicht der Stadt Regensburg im Wochenblatt-Artikel vom 27.12.2012 dargestellten Fall verstößt in eklatanter Weise gegen die UN-Behindertenrechts-Konvention (UN-BRK), dem Grundsatz von Inklusion und dem Grundgesetz der BRD. Die UN-BRK wurde im März 2009 in Deutschland ratifiziert und ist damit geltendes Recht, dort heißt es in Art. 19, dass Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden dürfen, in einer bestimmten Wohnform zu leben und im Art. 20 wird gefordert, dass die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung durch menschliche, technische und tierische Assistenz mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicher zu stellen ist.

Im Grundgesetz heißt es in Artikel 3 Abs. 3 „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Alle Gesetzes-Artikel sind darauf ausgerichtet, das ein selbstbestimmtes Leben und die gleichberechtigte Teilhabe für das tägliche Leben für alle Menschen in der Gesellschaft möglich wird. Leider scheinen diese gesetzlichen Vorgaben in den Köpfen der handelnden Personen der Heimaufsicht und in der städtischen Verwaltung noch nicht angekommen zu sein. Wie unsensibel die Heimaufsicht der Stadt in diesem Fall handelt, zeigt alleine schon die Tatsache, dass keiner der Betroffenen gefragt worden ist, wie wohl er sich in der Wohngemeinschaft fühlt und ob für die Betroffenen die selbstgewählte Wohnform, die Pflegeversorgung und das persönliche Umfeld so passen ist.

Die Behörde stellt nicht die betroffenen Menschen in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen sondern Paragraphen, Richtlinien und die falsche Auslegung der geltenden Bestimmungen. Wenn Menschen durch die Heimaufsicht der Stadt auch noch in die Sozialhilfe gedrängt werden widerspricht diese Vorgehensweise dem Grundsatz von Inklusion und ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Gefordert wird in der Behindertenrechtskonvention das freie Wahlrecht von Einrichtungen und Diensten der sozialen Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit. Heimwohnplätze als sogenannte „selbstgewählte Häuslichkeit“ für Menschen mit Behinderung sind künftig inakzeptabel. Die Konvention richtet sich auf die Erbringung von Leistungen in einem barrierefreien örtlichen Bereich, der mit dem Begriff „inklusiver Sozialraum“ beschrieben wird. Konkret heißt das: Ein Mensch mit Behinderung erhält unabhängig von Art und Schwere seiner Behinderung Assistenz zum Wohnen, Leben und Arbeiten innerhalb eines selbst gewählten räumlichen Umfeldes. Dieses Umfeld wird barrierefrei auf Ebene der Länder und Kommunen entwickelt. Einbezogen in die Erbringung von Teilhabeleistungen ist jede Art der Unterstützung die nicht von einer Institution erbracht werden kann. Die Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige in Weichs ist ein Paradebeispiel dafür, wie selbstgewählte Wohnformen für Behinderte und Pflegebedürftige Menschen künftig ausschauen sollten. Die Stadt Regensburg sollte bei der Weiterentwicklung von Inklusion mit gutem Beispiel vorangehen und den betroffenen Menschen in Weichs, wie in der UN-BRK gefordert, ein inklusives selbstbestimmtes Leben im selbstgewählten Sozialraum ermöglichen. Den betroffenen Menschen in Weichs Zwangsmaßnamen anzudrohen ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.

Die politische Führung der Stadt wird dringend aufgefordert einzuschreiten und nicht wie immer alles schönzureden, wenn Entscheidungskraft zum Wohle der Menschen gefordert ist."

OB Hans Schaidinger ließ heute über seine Pressestelle kontern:

"Auch wenn die Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) - früher Heimaufsicht - dem Senioren- und Stiftungsamt der Stadt Regensburg zugeordnet ist, ist die Stelle an keine Weisungen gebunden: Sie untersteht nicht der Dienstaufsicht des Oberbürgermeisters. „Die Heimaufsicht übernimmt hier vor Ort staatliche Aufgaben und überprüft Pflege- und Wohnqualitätsgesetze, die vom Freistaat festgelegt werden“, erläutert Oberbürgermeister Hans Schaidinger. „Die Stadt hat keinerlei Weisungsbefugnisse gegenüber dem Mitarbeiter.“ Damit weist OB Schaidinger die Vorwürfe einzelner Medien und von Karl Brunnbauer, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Stadtamhof-Steinweg-Winzer, zurück. Karl Brunnbauer hat die Führung der Stadt aufgefordert, sich für den Erhalt der Pflege-WG in Weichs einzusetzen. „Das kann die Stadt gar nicht“, so der OB. Hintergrund Seit 1. August 2008 ist das Heimgesetz des Bundes durch das landesrechtliche Pflege- und Wohnqualitätsgesetz ersetzt worden. Gleichzeitig wurde die Bezeichnung Heimaufsicht durch den Begriff Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ersetzt. Diese Stelle vollzieht dieses Gesetz, sie hat dabei die festgelegten Standards zwingend einzufordern. Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz hat den Schutz der Bewohner zum Ziel. Somit ist die FQA bestrebt die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und deren Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung zu wahren und zu fördern. Ferner soll die Mitwirkung der Bewohner und deren bestmögliche Betreuung und Pflege gesichert werden. Dazu führt die FQA Prüfungen der Einrichtungen durch, wobei Beratung und Hilfe im Vordergrund stehen."  

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