Landtagsabgeordnete will Klarheit:
Tanja Schweiger befragt die Bayerische Staatsregierung zum Regensburger Semesterticket

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 13:41 Uhr
−Foto: Foto: Julia Seidl

In einer Anfrage zum Plenum hat die Landtagsabgeordnete Tanja Schweiger (Freie Wähler) die Staatsregierung wissen wollen, ob nach wie vor ein Semesterticket nicht mehr als 150 Prozent des Verwaltungsaufwandes kosten darf.

REGENSBURG In letzter Zeit habe es Unklarheiten gegeben, ob diese Aussage nach wie vor Gültigkeit hat oder ob die Studenten in Regensburg für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur Kasse gebeten werden dürfen, so Schweiger.

"Eine Obergrenze in Höhe von 150 Prozent des Studentenwerksgrundbeitrags existiert nicht", so das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in seiner Antwort vom Donnerstag, 15. November, an die Abgeordnete. Vielmehr solle es als Auslegungshilfe dienen und sei auf ein Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus und Wissenschaft aus dem Jahre 1997 zurückzuführen, da damals die Höhe des Beitrags für ein Semesterticket vom Ministerium festgelegt worden ist.

Nach heutiger Rechtslage sei es alleinige Aufgabe des Studentenwerks, festzulegen, welchen Beitrag es für vertretbar hält. "Das Studentenwerk muss hierbei auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken für den Fall abwägen, dass ein Gericht bei der Einführung eines Semestertickets die Erhebung des Solidarbeitrags auf Grund der Höhe für unzulässig erklärt. Jedenfalls ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Studentenwerk nicht bereit ist, das Haftungsrisiko für den Fall einer negativen Gerichtsentscheidung zu tragen." Somit könne die als Begründung gegen die Anhebung des Beitrags für das Semesterticket angeführte 150-Prozent-Regel nicht als K.O.-Argument verwendet werden.

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