Dritte Veruteilung
Exer“ erneut verurteilt: „Jedes Mal zu Unrecht!“

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 13:38 Uhr

Eine Bewährungsstrafe kommt auf den Exhibitionisten zu, da kein Schuldeingeständnis von ihm kam. Er versuchte sich aus allem rauszureden.

REGENSBURG Bei seiner ersten von nun drei Verurteilungen habe sich der Qualitätsfachmann lediglich entblößt, weil er vom Regen komplett durchnässt gewesen sei. 2007 war er dann mit einem Detektor beim Münzsuchen und sei dabei ertappt worden – so die fadenscheinige Erklärung zu seiner zweiten Verurteilung aufgrund exhibitionistischer Handlungen.

Bei seiner jüngsten Anhörung vergangenen Donnerstag vor dem Amtsgericht Regensburg meinte der 40-Jährige, dass er nur beim Urinieren von zwei jungen Damen überrascht worden sei. Diese haben jedoch die Polizei zu Hilfe gerufen, da sie einen ganz anderen Eindruck hatten.

Laut ihren Aussagen waren die Freundinnen am Dienstag, 3. Juli, um 19.20 Uhr auf dem Weg vom Alex-Center zum Hans-Hermann-Park. Direkt am Gehweg stand schließlich der Vater von drei Kindern mit heruntergelassener Radler-Hose, gaffte sie an und onanierte. „Der stand da, als würde er auf jemanden warten“, erzählte eine der Geschädigten. Diese haben sich daraufhin erschrocken und angewidert gefühlt, sodass sie nach kurzer Zeit die Polizei verständigten.

Was die beiden am stärksten verwunderte war, dass es ringsherum viele Möglichkeiten zum Zurückziehen gab, wo man ihn nicht beim Pinkeln entdeckt hätte. Außerdem spielte er mit seinem Glied, während er sie anblickte.

Nach dem Anruf bei der Polizei dauerte es nicht lange, bis der flüchtige Radfahrer gefasst und von den Geschädigten wiedererkannt wurde. Was die Polizeibeamten erstaunte, war zum einen die Tatsache, dass der Aufgehaltene nicht nach dem Grund der Kontrolle fragte und zum anderen sehr nervös war.

Die Staatsanwältin forderte wegen der beiden einschlägigen Vorstrafen und mangels Schuldeinsicht eine Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. Erschwerend kam für sie hinzu, dass sich die Tat in der Nähe einer Grund- und Hauptschule befand, auch, wenn es bereits nach 19 Uhr war.

Schlussendlich wurde der Exhibitionist zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem hat ihm die Richterin zehn Beratungsgespräche zur psychologischen Aufarbeitung auferlegt.

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