Edel verkleidet:
Videoüberwachung im Szene-Cafe

05.07.2017 | Stand 13.09.2023, 4:26 Uhr

Eine gewisse Ironie entbehrt die Meldung eines Herstellers von Überwachungskameras ja nicht: „Das Restaurant Lorenzini in Regensburg floriert. Ein wichtiges Steuerungs- und Controllinginstrument für die Betreiber ist dabei eine Videoanlage.”

REGENSBURG Weil die Kameras (Foto von Hersteller Dallmaier) nicht so schick aussehen, hat man sie einfach mit einem Wurzelholz-Imitat verkleidet. „Eine vandalismusgeschützte Dome-Kamera sowie zwei weitere äußerst kompakte Mini-Domes, so genannte Picodome, sorgen für den nötigen Überblick, insbesondere am Kassen- und Thekenbereich sowie in den Nebenräumen”. 

Und damit wird sogar aufgezeichnet: „Mit Hilfe der Videos können wir analysieren, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten besonders viele Gäste anwesend sind und das Personal entsprechend einplanen”, sagt Lorenzini-Geschäftsführer Roberto Pecis in der Meldung.

Zwischenzeitlich erreichte uns eine Stellungnahme des Landesamtes für Datenschutz zu dem Regensburger Fall:

„1. Eine Videoüberwachung, bei der Personen identifiziert werden können, ist im Gastraum eines Restaurants in der Regel nicht zulässig. Nach § 6b Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sind bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung einer Videoüberwachung die berechtigten Interessen des Gastwirts auf der einen Seite und die schutzwürdigen Interessen der Gäste auf der anderen Seite gegeneinander abzuwägen. Im Gastraum eines Restaurants überwiegen in der Regel die entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen der Gäste. Diese erwarten, dass ihr Verhalten in einer Gaststätte weder mit einer Videokamera beobachtet noch aufgezeichnet wird. Darüberhinaus würde eine Dauer-Videoüberwachung auch für die Beschäftigten des Restaurants eine Belastung darstellen. Lediglich dann, wenn besondere Umstände gegeben sind, z. B. im Kassenbereich oder in der Systemgastronomie, kann in Gasträumen eine Videoüberwachung betrieben werden.

2. Die Gäste und auch das Personal können eine Beschwerde über die Videoüberwachung in dieser Gaststätte beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (Anschrift, siehe unten) erheben. Wir überprüfen dann anhand des oben genannten gesetzlichen Maßstabs, ob die Videoüberwachung rechtmäßig ist. Daneben ist auch ein gerichtliches Vorgehen möglich.

Günther Dorn Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht "

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