Entscheidung:
Verfassungsgerichtshof lässt Volksbegehren zur Abschaffung von Studiengebühren zu

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 22:19 Uhr
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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner am Montag. 22. Oktober, verkündeten Entscheidung das beantragte Volksbegehren "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!" zugelassen.

REGENSBURG/BAYERN Das Gericht sieht Artikel 73 der Bayerischen Verfassung nicht berührt, wonach über den Staatshaushalt kein Volksentscheid und damit auch kein Volksbegehren stattfinden darf. In den Staatshaushalt und das parlamentarische Budgetrecht werde nach Ansicht des Gerichts nicht eingegriffen, weil die Studienbeiträge den Hochschulen als Körperschaftsvermögen direkt zufließen.

Tanja Schweiger, Landtagsabgeordnete der Freien Wähler aus Pettendorf, sieht sich in Ihrer Einschätzung auf einen positiven Ausgang des Verfahrens bestätigt, nachdem knapp 30.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt wurden, davon alleine 8.000 in der Oberpfalz. „Ich freue mich sehr, dass sich die Rechtsauffassung der FRreien Wähler durchgesetzt hat.“ Nun werde es bald – entgegen dem Willen der Bayerischen Staatsregierung – zu einem Volksentscheid kommen, in dem Bayerns Bürger über die Abschaffung der Studiengebühren entscheiden werden.

Die Freien Wähler setzen sich nachdrücklich für die Abschaffung der Studienbeiträge in Bayern ein, zumal nur noch Bayern und Niedersachsen am Bezahlstudium festhalten. Tanja Schweiger: „Von Bildungsgerechtigkeit kann keine Rede sein, wenn in 14 Bundesländern keine Studienbeiträge erhoben werden, die Studierenden hier jedoch bis zu 500 Euro pro Semester bezahlen müssen.“ Preiserhöhungen für ein Semesterticket, wie derzeit in Regensburg anstehend, oder die vorhandene Wohnungsnot verschärfen die Lage der Studierenden weiter. Der Staat muss eine kostenlose Erstausbildung gewährleisten. Ebenso muss die Meisterausbildung durch gezielte Unterstützung beispielsweise beim Meister-BAföG finanzierbar werden.

Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch betonte nach der Entscheidung: "Ich begrüße die verfassungsrechtliche Klarstellung der bislang so nicht entschiedenen Rechtsfrage. Nun können die Bürger entscheiden, ob sie eine rein steuerfinanzierte Hochschulbildung befürworten oder ob sie es für angemessen halten, wenn die Studierenden einen geringen Anteil der Kosten des Studiums mitfinanzieren."

Das bayerische Innenministerium wird nunmehr das zugelassene Volksbegehren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb der nächsten vier Wochen (bis spätestens 19. November) im Staatsanzeiger bekannt machen und die 14-tägige Eintragungsfrist festsetzen, die frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger beginnt, teilte das Innenministerium mit.

Regensburg