Justiz
Fußballfan beleidigt Polizisten – mit einem T-Shirt!

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 7:42 Uhr

Auch eine Aufschrift auf einem T-Shirt kann eine Beleidigung sein, das weiß seit Mittwoch, 25. Januar, nun auch ein 33-Jähriger aus Dresden.

REGENSBURG Der wohnsitz- und arbeitslose Bürokaufmann wollte im Mai 2011 – just an dem Tag, an dem der SSV Jahn gegen Hansa Rostock spielte – mit Freunden in seine Geburtsstadt zu einem Fußballspiel gegen Wacker Burghausen fahren. Vor dem Hauptbahnhof warteten sie auf den Fahrer. Zwei dort eingesetzten Polizeibeamten aus Nürnberg stach die auf seinem hellblauen T-Shirt prangende Aufschrift "COPACABANA" ins Auge. Am Mittwoch musste sich der Mann vor der Strafrichterin wegen Beleidigung verantworten.

Dass die, auf dem T-Shirt deutlich hervorgehobene, Buchstabenfolge ACAB in der Szene für "All Cops are Bastards" verwendet wird, will der Angeklagte nicht gewusst haben. Umso überraschter will er gewesen sein, als sich die beiden Zivilbeamten auswiesen und dann die Clique – die nur so herum gestanden sei – nach Waffen durchsuchte und einen Alkoholtest durchführte. Einer Sicherstellung des "corpus delicti" wollte er zwar widersprechen, musste dann aber auf Grund eines richterlichen Beschlusses einlenken.

Die Staatsanwaltschaft ging jedoch davon aus, dass der Angeklagte sehr wohl wusste, welchen Sinn der Aufdruck hatte und dass er damit die Polizeibeamten beleidigen wollte. So landete ein Strafbefehl über zehn Tagessätze bei seiner Mutter in Regensburg, gegen den er Einspruch einlegte. Auch in der Hauptverhandlung blieb der Anklagevertreter bei seiner Rechtsauffassung und forderte nunmehr 15 Tagessätze zu je 15 Euro. Dem schloss sich die Strafrichterin an. Der ohne Anwalt erschienene Anklagte hatte zuvor für sich einen Freispruch gefordert.

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