Wegen erhöhter Brandgefahr
Kein Feuerwerk auf der Walhalla – Raketen und Böller sind verboten!

27.12.2017 | Stand 03.08.2023, 18:03 Uhr
−Foto: Foto: Ursula Hildebrand

Zum Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich. Insbesondere die Verwendung von sog. chinesischen Himmelslaternen ist nach der Bayerischen Brandschutzordnung verboten.

DONAUSTAUF Die Schlösserverwaltung untersagt deshalb jedes Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen. Das betrifft beispielsweise das Schloss Nymphenburg in München, die Kaiserburg in Nürnberg, die Burg Burghausen, den Bamberger Domplatz oder den Residenzplatz in Würzburg. In diesem Zusammenhang will die Schlösserverwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden erinnern, beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.

In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt, zum Beispiel der Schlossplatz Dachau, die Cadolzburg, die Zufahrtsstraßen zur Befreiungshalle Kelheim sowie zur Walhalla (vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar 2018, 8 Uhr), die Willibaldsburg Eichstätt oder die Anlage der Festung Marienberg in Würzburg (ab 20 Uhr gesperrt). Der Würzburger Residenzplatz ist ab 21 Uhr gesperrt und steht dann auch als Parkplatz nicht mehr zur Verfügung. Auch die Zufahrtswege zur Burg Trausnitz und zur Burg Burghausen werden in der Silvesternacht aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes gesperrt.

Die Schlösserverwaltung fordert alle Bürger, die in der Nähe eines Schlosses den Jahreswechsel feiern wollen, auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden.

Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien

Alle Schlösser, Burgen und Residenzen der Bayerischen Schlösserverwaltung sind am letzten und am ersten Tag des Jahres (31. Dezember. und 1. Januar) geschlossen. An den übrigen Tagen sind unsere Schlösser zu den Winteröffnungszeiten geöffnet, in der Regel zwischen 10 und 16 Uhr. Saisonal geöffnete Häuser wie die Parkbauten in Linderhof, die Parkburgen in Nymphenburg oder das Künstlerhaus Gasteiger sowie die Roseninsel sind im Winterhalbjahr geschlossen. Weitere Infos zu den Winteröffnungszeiten gibt es im Internet unter www.schloesser.bayern.de.

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