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Neue EU-Pauschalreise-Richtlinie: Mehr Bürokratie für Kunden und Reiseunternehmen?

10.10.2017 | Stand 31.07.2023, 9:24 Uhr
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Die neue Pauschalreise-Richtlinie der EU soll gleiche Standards für das Reiserecht in Europa schaffen. Sie tritt zum Juli 2018 in Kraft.

REGENSBURG Die Reisevermittler in der Region beschäftigt sie schon heute. "Es wird bürokratischer", schätzt Nicolas Götz, Geschäftsführer des Reisebüros Nix-wie-weg in Parkstein im Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Künftig muss Götz etwa seinen Kunden vor Vertragsabschluss ein Informationsblatt zu den Gewährleistungsrechten zur Unterschrift vorlegen. Das ist nur eine der vielen Auflagen, die auf die Tourismusbranche zukommen. "Jedes Reiseunternehmen sollte jetzt seinen Handlungsbedarf prüfen und nötige Änderungen zeitnah umsetzen", rät Tourismusexpertin Silke Auer von der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim.

Wer haftet bei Mängeln? Was genau ändert sich im Reiserecht? Zunächst geht es um die Frage, was als Pauschalreise eingestuft wird. Denn reine Einzelleistungen wie zum Beispiel die Übernachtung in einer Ferienwohnung oder die Busreise zum Urlaubsort unterliegen dem Pauschalreiserecht nicht. Auch Tagesreisen unter einem Wert von 500 Euro fallen nicht darunter – das dürfte die vielen Busreiseunternehmer in der Region freuen. Darüber hinaus wird eine neue Reisekategorie eingeführt: die „verbundene Reiseleistung“. Wenn Kunden Leistungen wie Flug, Hotel und Mietwagen einzeln buchen und zu einer individuellen Reise zusammenstellen, müssen ihnen die Reisevermittler dafür separate Rechnungen stellen. Die Kunden wiederum können sie mit einem einzigen Bezahlvorgang an das Reisebüro begleichen. Das Touristikunternehmen wird dabei dennoch nicht zum haftenden Reiseveranstalter. Die Haftung bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung liegt beim jeweiligen Leistungsträger, beispielsweise dem Hotel oder der Fluggesellschaft. Reisevermittler müssen die Haftung nur übernehmen, wenn sie selbst ein Gesamtpaket zusammenstellen.

Reisevermittler Nicolas Götz studiert die neue Richtlinie der EU ganz genau. Einige Punkte, etwa dass dem Leistungserbringer die Mängelanzeige des Kunden weitergeleitet werden muss, erfüllen er und sein Team schon heute. "Für die genauen Details warten wir aber noch auf die Empfehlungen des Deutscher Reiseverband-Ausschusses." Ein falsches Informationsblatt etwa kann das Reisebüro teuer zu stehen kommen. Hinzu kommt eine Pflicht zur Insolvenzsicherung. "Gerade kleinere Unternehmen stellt die vor Herausforderungen, da Versicherungen Bonitätsprüfungen mit hohen Anforderungen durchführen werden", weiß Tourismusexpertin Auer von der IHK.

Basisschutz für den Kunden "Auf Kundenseite wird sich beim Buchungsvorgang einer Reise nicht viel ändern", schätzt Auer die Auswirkungen der neuen EU-Richtlinie ein. Lediglich die zusätzliche Unterschrift auf dem Informationsblatt sei künftig nötig. Für die neue Kategorie der verbundenen Reiseleistung bestünde ein Basisschutz. Nicolas Götz sieht den Änderungen weitestgehend gelassen entgegen und zeigt sich skeptisch, "ob die neue Richtlinie für den Kunden wirklich viel Mehrwert bringen wird".

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