Justiz
Ein Richter geht in den Ruhestand: ,Mein wichtigstes Urteil war ein Freispruch!'

13.09.2017 | Stand 13.09.2023, 0:17 Uhr
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Richter Werner Ebner ist am Landgericht eine Kapazität: Als Vizepräsident und Vorsitzender der Schwurgerichtskammer hat er gleich zwei wichtige Positionen inne. Jetzt geht er in den Ruhestand. Das Wochenblatt sprach mit Ebner über seinen Beruf - und was von ihm bleiben wird.

REGENSBURG Wochenblatt: Herr Ebner, was war das wichtigste Urteil in Ihrer Berufslaufbahn? Werner Ebner: Ohne Zweifel der Freispruch des Angeklagten wegen erwiesener Unschuld vom Vorwurf des versuchten Mordes in zehn Fällen und Brandstiftung. Dieser Fall scheint mir besonders herausragend zu sein, mehr noch als die neun Urteile wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Mir ist es immer sehr nahe gegangen, wenn ich im Namen des Volkes einen Menschen zu lebenslanger Haft verurteilt habe, auch wenn ich nie an der Richtigkeit des Urteils zweifelte. Aber man spricht ein solches Urteil nicht, ohne innerlich bewegt zu sein.

Ihre Prozesse galten stets als minutiös geplant, Ihre Urteilsbegründungen ließen kaum Raum für offene Fragen. In Justizkreisen verwies man stets darauf, dass Ihr Vater Polizeibeamter war und Sie deshalb so akribisch gearbeitet haben. Ist da was dran? Ich habe einen Leitspruch, der lautet: De omnibus dubitandum est, alles muss bezweifelt werden. Und dazu gehört für mich nicht nur die Aussage des Angeklagten, sondern auch der Zeugen, ja, auch die polizeilichen Ermittlungen müssen hinterfragt, gegebenenfalls auch ergänzt oder sogar korrigiert werden. Der Fall des Freispruchs hat das eindringlich gezeigt: Hier hat die Strafkammer, der ich vorstand, die Ermittlungsarbeiten geleistet, die dazu geführt haben, dass ein unschuldiger Mensch nicht verurteilt wurde. Ich kann nicht ausschließen, dass in den unter meinem Vorsitz entschiedenen Fällen irgendwann neue Beweismittel auftauchen, die für uns nicht erkennbar waren und zu einer anderen Bewertung des Falls führen könnten. Womit ich jedoch nicht leben könnte, wäre, dass ich etwas übersehen habe, weil ich nicht genug getan habe, um der Wahrheit auf den Grund zu gehen.

Immer häufiger entscheiden Sachverständige maßgeblich Prozesse, im Zivilrecht sind es die Arzthaftungssachen, im Strafrecht geht es oft um die Schuldfähigkeit der Täter, aber auch um Abläufe. Sind diese Gutachten in Stein gemeißelt? Keinesfalls! Wenn ich als Richter Zweifel an den Schlussfolgerungen eines Gutachtens hatte, dann war es meine Pflicht, ein weiteres Gutachten einzuholen. Ein Richter ist kein Psychiater, ich kann also nicht das Gutachten eines Experten sozusagen ersetzen oder selbst schreiben. Aber wenn ich feststellte, dass das Gutachten auf unzutreffenden Tatsachen beruhte oder nicht plausibel war, habe ich selbst im laufenden Prozess ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Es kam durchaus auch vor, dass wir zu einem vom Gutachten abweichenden Ergebnis gelangten.

Können Sie ein Beispiel nennen? Ja, einer meiner ersten großen Fälle als Schwurgerichts-Vorsitzender war der Fall Mareike: Eine 20-jährige Waldmünchnerin, die von einem 31-jährigen Arbeitskollegen im Oktober 2003 erdrosselt wurde. Wir hatten Zweifel am Gutachten des Sachverständigen, die auch im Rahmen seiner Befragung nicht zerstreut werden konnten. Das zweite Gutachten kam damals zu dem vom Erstgutachten abweichenden Schluss, dass der Mörder nicht vermindert schuldfähig war. Unsere Zweifel wurden also von einem sehr renommierten Zweitgutachter vollends bestätigt. Unsere Vermutung erwies sich als richtig.

Viele Bürger glauben, dass das Strafrecht zu sehr auf den Täter fokussiert ist, die Opfer und ihre Leiden dabei zu wenig im Mittelpunkt stehen. Wie sehen Sie das? Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren viel getan, um das Leid der Opfer zu lindern.

Soweit das überhaupt geht. Richter sind aber keine Sozialarbeiter, unsere Aufgabe ist eine ganz andere. Wir müssen klären, ob ein Mensch schuldig oder unschuldig ist, und das ist schwer genug. Wir können sicher auch den Opfern nie Genüge tun. Auch wenn man bei einer Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren verhängt, dann macht das die Tat nicht ungeschehen.

Ist das Recht immer auch gerecht? Ich gebe Ihnen ein simples Beispiel, warum das nicht immer so sein kann. Wenn wir beide hier in meinem Dienstzimmer sitzen und Sie leihen mir auf meine Bitte hin 100 Euro, zwei Wochen später behaupte ich aber, es war eine Schenkung, dann wird kein Gericht der Welt einen Darlehensvertrag feststellen können. Rechtsprechung bedeutet nicht zwangsläufig Gerechtigkeit. Das wird sich leider nicht ändern lassen.

Immer häufiger wird vor Gericht „gedealt“, das heißt, um beispielsweise einem Opfer eine Aussage zu ersparen, einigen sich Anwalt, Gericht und Staatsanwaltschaft auf ein Strafmaß gegen ein Geständnis. Sie haben nie „gedealt“ – warum? Wenn es um Vorwürfe wie Mord oder Totschlag geht, dann gibt es nichts zu vereinbaren. Bei einem Mord steht im Gesetz: lebenslange Freiheitsstrafe. Was soll ich da vereinbaren? Und selbst bei Sexualstraftaten ist es oft so, dass die Aussage des Opfers maßgeblich ist, um sich ein Bild zu machen. Ich kann mich erinnern, da war ich noch Direktor des Amtsgerichts Cham, als ich einen Fall verhandelte wegen Kindesmissbrauchs. Der Täter war ein etwa 50-jähriger Familienvater, der sich nie etwas zu Schulden kommen ließ und für die Pflege der Kirche zuständig war. Er hatte mit einem fast 14-jährigen Mädchen Geschlechtsverkehr. Alle wollten sich auf einen Deal einigen, aber mich hat interessiert: Wie kam es soweit? Als ich das inzwischen 15-jährige Mädchen als Zeugin vernahm, sagte sie mir, sie sei verliebt gewesen, habe dem Mann geradezu nachgestellt. Sie war ihm intellektuell überlegen. Dann sagte sie noch: ,Und ich liebe ihn noch heute.‘ Am Ende stand ein Urteil von zwei Jahren auf Bewährung – ihre Aussage hat ihm das Gefängnis erspart.

Konnten Sie, auch angesichts grausamster Straftaten, Ihre Emotionen stets im Zaum halten? Wenn ich selbstkritisch zurückblicke, dann habe ich, noch als junger Staatsanwalt, sehr in Schubladen gedacht. Es gab nur Schwarz und Weiß, Gut und Böse. Ich war mit sehr viel Herzblut dabei. Das habe ich mir abgewöhnt. Im Gerichtssaal haben Emotionen nichts zu suchen. Ich darf keine Rachegefühle haben, aber ich darf mich auch nicht vom Mitleid für das Opfer hinreißen lassen. Das heißt nicht, dass ich nicht mitfühle mit einem Menschen. Ich habe ja die übelsten Verletzungen gesehen. Oft gleichen Tatorte einem Schlachtfeld, ich denke etwa an den schrecklichen Fall von Volkenschwand, wo der Täter seine Opfer mit einem Schnitt durch die Kehle und einem Schuss aus nächster Nähe in den Kopf regelrecht hingerichtet hat.

Begegnet einem das in der Nacht manchmal? Am Anfang meiner Tätigkeit hat mich das emotional sehr belastet. Heute belastet mich das in anderer Hinsicht. Überhaupt ist es eine sehr große Bürde, so viel Verantwortung zu haben und über ein Menschenleben entscheiden zu müssen.

Vielen Dank!

Der Zweifler

Richter Werner Ebner ist Vizepräsident des Landgerichts Regensburg und Vorsitzender der Schwurgerichtskammer. Der Sohn eines Polizeibeamten wurde 1951 in Regensburg geboren und 1980 zum Richter ernannt. Am 1. September tritt er in den Ruhestand.

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