Justiz
Nachermittlung im Fall 'Bayern Ei': Landgericht gibt infektiologisches Gutachten in Auftrag

12.09.2017 | Stand 29.07.2023, 8:14 Uhr
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Mit Beschluss vom 31. Juli hat das Landgericht Regensburg zur Vorbereitung der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Bayern Ei Beteiligungs-GmbH aus Aiterhofen die Einholung eines infektiologischen Gut-achtens angeordnet.

REGENSBURG Das Gutachten soll zur Klärung beitragen, mit welcher Wahrscheinlich-keit der Tod eines an Salmonellose leidenden österreichischen Klinikpatienten im September 2014 durch Erreger aus Eierlieferungen der Bayern Ei GmbH & Co. KG, eines Betriebs von Farmen mit Legehennenhaltung an den Standorten Wallersdorf, Aholming, und Aiterhofen (kurz: Firma Bayern Ei), verursacht wurde. Die im bisherigen Verfahren von Staatsanwalt-schaft und Verteidigung vorgelegten rechtsmedizinischen Gutachten waren zu gegensätzlichen Aussagen über die Beweisbarkeit eines Zusammenhangs zwischen der Infektion des Patienten mit dem fraglichen Erregersubtyp und seinem späteren Ableben gelangt. Von der Beurteilung hängt ab, ob ein eventueller Strafprozess gegen den Angeschuldigten auch we-gen Körperverletzung mit Todesfolge – und damit vor dem Schwurgericht – zu führen wäre. Das Schwurgericht ist als besondere Strafkammer für die Aburteilung von Verbrechen zuständig, bei denen durch ein Vorsatzdelikt der Tod eines Menschen hervorgerufen wird. Die gesetzliche Strafdrohung für Körperverletzung mit Todesfolge reicht von drei bis zu 15 Jah-ren, in minder schweren Fällen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 22. Dezember 2016 liegt dem Angeschuldigten zur Last, als verantwortlicher Inhaber der Firma Bayern Ei im Zeitraum Januar bis Dezember 2014 die fortlaufende Auslieferung von Eiern unter der Qualitätsbezeichnung Güteklasse A veranlasst zu haben, obwohl in den Produktionsstätten immer wieder Konta-minationen mit Salmonella Enteritidis nachgewiesen worden waren. Den Handelspartnern der Firma Bayern Ei soll durch die Abnahme der falsch deklarierten Ware ein Vermögensschaden von insgesamt rund 5 Millionen Euro entstanden sein. Infolge des Verzehrs sollen zudem im Zeitraum Juni bis Oktober 2014 in Deutschland, Frankreich und Österreich mindestens 187 Personen an Infektionen mit Salmonella Enteritidis erkrankt sein, in einem Fall mit tödlichem Verlauf. Die Anklage geht neben der bereits erwähnten Körperverletzung mit Todesfolge von gewerbsmäßigem Betrug, gefährlicher Körperverletzung sowie von diversen lebensmittel- und tierschutzrechtlichen Verstößen aus. Das Landgericht Regensburg prüft derzeit im Zwischenverfahren, ob und ggf. unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen die Anklage zur Hauptverhandlung zuzulassen ist. Bei Unzuständigkeit des Schwurgerichts käme möglicherweise die Eröffnung des Hauptverfahrens vor einer anderen großen Strafkammer des Landgerichts Regensburg in Betracht.

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