Asylbewerber
Mörder des Fünfjährigen war verurteilter Schwerverbrecher mit Fußfessel

11.07.2017 | Stand 21.07.2023, 8:55 Uhr
−Foto: n/a

Der Mörder des fünfjährigen Russen in der Asylbewerberunterkunft in Arnschwang war ein verurteilter Schwerverbrecher aus Afghanistan, der nach Verbüßung seiner Haftstrafe wegen Brandstiftung Fußfesseln trug.

LANDKREIS CHAM Im Nachgang zu den tragischen Geschehnissen in einer Asylbewerberunterkunft in Arnschwang fanden am Sonntag, 4. Juni, weitere umfangreiche Ermittlungen durch die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg, das Bayerische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Regensburg statt. Ebenfalls am Sonntag, 4. Juni. erfolgte eine gerichtsmedizinische Untersuchung der Leichname des Jungen und des Täters. Das vorläufige Ergebnis bestätigt die bisherigen Erkenntnisse.

Die Spurensicherungsmaßnahmen am Tatort sowie erste Befragungen dauerten den gesamten Pfingstsonntag an und werden weiter fortgeführt. Am Tatort war zudem bereits am Abend der Tat eine Rechtsmedizinerin aus Erlangen, um das Spurenbild mit den Verletzungen abgleichen zu können.

Wie bereits berichtet, fügte am Samstag, 3. Juni, ein 41-jähriger afghanischer Mann mit einem Messer einem 5-jährigen Kind tödliche und dessen 47-jähriger Mutter schwere Verletzungen zu. Im Verlaufe des deshalb stattfindenden Polizeieinsatzes gab ein Polizeibeamter acht Schüsse aus seiner Schusswaffe gegen den 41-jährigen Täter ab, wodurch dieser tödlich verletzt wurde.

Die Frau erlitt bei der Auseinandersetzung mit dem Mann schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen und befindet sich noch in stationärer Behandlung. Sie ist derzeit nach wie vor nicht vernehmungsfähig. Es kann daher auch noch nicht abschließend gesagt werden, in welchem Verhältnis sie zu dem 41-Jährigen stand und weshalb es zu der Auseinandersetzung kam.

Am Sonntag, 4. Juni, fand im Institut für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg eine Obduktion der getöteten Personen statt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass der Fünfjährige durch Gewalteinwirkung mit einem Messer gegen den Hals zu Tode kam. Es steht damit fest, dass der 41-Jährige den Fünfjährigen getötet hat. Der Junge wurde durch den polizeilichen Schusswaffengebrauch nicht getroffen.

Die Obduktion des 41-jährigen Täters ergab, dass dieser von acht Projektilen aus der Waffe eines Polizeibeamten getroffen wurde, wobei ein Schuss in den Brustbereich todesursächlich gewesen ist.

Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen geht die Staatsanwaltschaft von einer Nothilfesituation für die Polizeibeamten aus. Die Ermittlungen wegen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft das Bayerische Landeskriminalamt. Der 41-jährige Afghane war als sog. geduldeter Asylbewerber registriert. Bei der Frau und ihren beiden Kindern handelt es sich um Asylbewerber.

Der 41-Jährige Täter wurde im Oktober 2009 durch das Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren zehn Monaten verurteilt, die er bis Januar 2015 vollständig verbüßte. Nach seiner Haftentlassung wohnte er im Asylbewerberheim in Arnschwang und stand aufgrund der Verurteilung wegen Brandstiftung von Gesetzes wegen unter Führungsaufsicht, weil er die Strafe vollständig verbüßt hatte. Er wurde durch gerichtlichen Beschluss zur Führungsaufsicht angewiesen, sich im räumlichen Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um diese Aufenthaltsbeschränkung zu überwachen, trug er ein elektronisches Gerät zur Ortung („elektronische Fußfessel“). Seit dem Beginn der Führungsaufsicht kam es zu einer Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen („Schwarzfahren“) bei einer Bahnfahrt im Februar 2016; dabei wurde eine Geldstrafe verhängt.

Regensburg