Gesundheit
Hebammenversorgung: Chams Landrat wendet sich mit 'Brandbrief' an Krankenkassen

11.07.2017 | Stand 20.07.2023, 19:12 Uhr
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Vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation in der Hebammenversorgung hat sich Chams Landrat Franz Löffler in einem "Brandbrief" an die Vorstandsvorsitzenden der AOK Bayern und des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung gewandt.

LANDKREIS CHAM Der Chamer Landrat weist darauf hin, dass die geplanten Änderungen im Hebammenbereich für die Kliniken im ländlichen Raum, für die die Landkreise aufgrund ihres gesetzlichen Versorgungsauftrags die Verantwortung tragen, auch strukturell bedeutsam seien. Er befürchtet, dass es sogar zu einer Unwirtschaftlichkeit der Geburtshilfeabteilung im Chamer Krankenhaus kommen könne und deren Existenz bedroht sei. Entscheidungen der Kassen, die sich quasi als „"Antistrukturpolitik" zu Lasten des flachen Landes auswirken, könnten daher nicht unwidersprochen bleiben. Er fordert die Vertreter der Krankenversicherungen auf, bei ihren Planungen auch die Auswirkungen auf die geburtshilflichen Leistungen vor Ort und auf die letztendlich betroffenen Frauen und Mütter zu bedenken.

Löffler erläutert in dem Brief, dass die hauptamtliche Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe an den Sana Kliniken des Landkreises Cham derzeit über 900 Geburten pro Jahr mit steigender Tendenz aufweist. Die Hebammenversorgung werde durch eine Beleghebammenpraxis mit zehn Hebammen sichergestellt. Da es jedoch immer schwerer werde, qualifizierten Nachwuchs für die ländlichen Räume zu finden, hätten schon Vor- und Nachsorgeleistungen zurückgefahren werden müssen.

Die an sich positive geplante Anhebung der Vergütung für freiberufliche Hebammen von 20 bis 30 Prozent werde konterkariert, wenn im Gegenzug gefordert wird, dass die Hebamme sich dann nur noch um zwei Gebärende gleichzeitig kümmern darf. Die Befürchtung der freiberuflichen Hebammen, dass dem Belegsystem zugunsten der Angestelltenvariante der Boden entzogen werden soll, sei hier wohl nicht ganz von der Hand zu weisen. Das neue Vergütungs- und Behandlungssystem werden sich in einem typischen ländlichen Landkreis wie dem Landkreis Cham negativ auswirken. Löffler schreibt hier wörtlich: "Zum einen werden etliche Geburten nicht mehr in Cham stattfinden können, Schwangere müssen von den Beleghebammen abgewiesen werden. In der Konsequenz werden die Geburtenzahlen in Cham sinken, was zu einer Unwirtschaftlichkeit der Geburtshilfe führen und deren Existenz bedrohen wird. Viele werdende Mütter werden künftig eine Stunde und mehr in die nächste Klinik unterwegs sein. Was dies bei Notfällen bedeutet, möchte ich mir gar nicht ausmalen. Die Belegerinnen in Cham werden unter den Prämissen des neuen Vergütungssystems erst recht keine Kolleginnen mehr finden, da die Beschränkung in der Geburtsbetreuung insgesamt zu finanziellen Einbußen führen wird."

Auch ein Wechsel zum Angestelltensystem wäre nicht machbar. Aufgrund der tariflichen Arbeitszeitregelungen bräuchte man an den Sana Kliniken des Landkreises Cham statt zehn dann 18 Hebammen. Abgesehen davon, dass sich diese für eine ländliche Klinik auf dem Markt nicht finden lassen, wären damit Mehrkosten von ca. 1 Mio. Euro jährlich verbunden. Diese Mehrkosten müssten aufgrund des bestehenden DRG-Systems dann für mindestens zwei Jahre vorfinanziert werden, was unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten völlig undenkbar sei.

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