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Syrischer Flüchtling (23) sticht fremden Mann nieder: Warum hat niemand etwas bemerkt?

11.07.2017 | Stand 13.09.2023, 6:21 Uhr
−Foto: n/a

Nach der Messerattacke ging es schnell: Die Staatsanwaltschaft erklärte, ein 23-jähriger Syrer, der am hellichten Tag in der Regensburger Altstadt einen zufällig ausgewählten Mann niedergestochen hat, sei psychisch krank. Die Frage, die sich stellt: Warum erkannte das niemand?

REGENSBURG Die Szene war gespenstisch: Mitten in der Regensburger Innenstadt stach ein 23-jähriger syrischer Flüchtling einem völlig arglosen 28-jährigen Oberpfälzer ein Messer in den Rücken. Schnell reagierte die Polizei, sperrte den Tatort am Kassiansplatz ab. Passanten stellten den Messerstecher. Bereits am Tattag, dem 29. März, wenige Stunden nach der Attacke, verkündete die Staatsanwaltschaft: Der Mann ist psychisch krank. Seither hört man nichts mehr über die Hintergründe. Doch das Wochenblatt hat nachgefragt: Wie kann man so schnell feststellen, dass ein psychischer Ausnahmezustand zu der Messer-Attacke führte? Wie viele Flüchtlinge leiden an Kriegstraumata und psychischen Erkrankungen? Und vor allem: Wer hilft ihnen?

Das erschreckende Ergebnis der Recherche: Laut einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie ist die Rate der Posttraumatischen Belastungsstörungen im Vergleich zur Bevölkerung bei Flüchtlingen zehnmal so hoch. In einer zentralen Aufnahmeeinrichtung in Bayern wurden 2012, also noch vor der Flüchtlingskrise, bei 63,6 Prozent der Asylbewerber eine oder mehrere psychiatrische Diagnosen gestellt. Nach dem Zustrom an Kriegsflüchtlingen rechnet man damit, dass 40 Prozent der Flüchtlinge psychische Probleme haben.

Dennoch stellt sich die Frage: Wie konnte die Staatsanwaltschaft noch am selben Tag eine solche Diagnose bestätigen? Theo Ziegler, Sprecher der Staatsanwaltschaft, zum Wochenblatt: „Es ist hier nur tatsächlich so, dass es bislang keine Hinweise auf eine politisch motivierte Tat gibt und bereits am Tattag alles dafür sprach, dass die Tat vor dem Hintergrund einer psychiatrischen Erkrankung des Tatverdächtigen zu sehen ist“, so der Oberstaatsanwalt. „Dass eine solche Erkrankung vorliegt, hat ein Psychiater noch am Tattag für sehr wahrscheinlich angesehen.“ Natürlich werde derzeit versucht, „das Motiv des Tatverdächtigen so weit wie möglich aufzuklären“. Doch hatte der Täter vielleicht doch politische Motive? Wie wird das ausgeschlossen? Und selbst wenn der Täter psychisch krank ist: Kann es sein, dass Hintermänner gerade solche Zustände ausnutzen und Täter mit psychischen Erkrankungen „lenken“?

Ziegler will hierzu keine Auskunft geben: „Zu den Einzelheiten der hierzu durchgeführten und geplanten Ermittlungsmaßnahmen sowie zur polizeiinternen Organisation möchten wir keine Angaben machen.“

Der 23-Jährige lebte in einer kleinen Flüchtlingsunterkunft im Landkreis Regensburg. Doch welche Betreuung gibt es dort? Wissen die Behörden überhaupt, wie viele Flüchtlinge psychische Auffälligkeiten aufweisen? „Eine statistische Erfassung hinsichtlich möglicher Anzeichen für psychische Erkrankungen oder Kriegstraumata bei Flüchtlingen gibt es nicht“, antwortet Hans Fichtl, Pressesprecher des zuständigen Landratsamtes, auf unsere Anfrage. „Vielmehr werden im Einzelfall die zulässigen Maßnahmen ergriffen, wenn uns entsprechende Auffälligkeiten bekannt werden.“

Therapie nur, wenn die Flüchtlinge zustimmen

Um Flüchtlinge zu behandeln, die zunächst nicht fremd- oder selbstgefährlich sind und aufgrund dessen ins Bezirksklinikum eingewiesen werden können, müssen sie sich freiwillig einer Behandlung unterziehen.

Das Bayerische Sozialministerium verkündete kürzlich, dass man nun Integrationslotsen einführen möchte. Denn bislang sind es vor allem die Helferkreise, die, wenn überhaupt, psychische Störungen erkennen können. Die Behörden sind schlicht nicht dazu in der Lage. „Eine unmittelbare Betreuung durch Psychotherapeuten vor Ort erfolgt nicht. Auch ist wegen der hohen Zahl an Flüchtlingen eine kontinuierliche Beobachtung des Entwicklungsprozesses jedes einzelnen Asylbewerbers nicht möglich“, sagt etwa das Landratsamt. Unbestätigten Informationen zufolge soll der 23-jährige Syrer bereits viel früher nach Ungarn abgeschoben worden sein, kehrte im Herbst 2016 indes wieder zurück. Doch auch hier will das Landratsamt nichts sagen: „Zu den näheren Verhältnissen einzelner Bewohner, unter anderem deren Fluchtgeschichte, können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht Stellung beziehen. Besonders gilt dies für mögliche Tatverdächtige, soweit hier noch polizeiliche Ermittlungen laufen“, so das Amt.

Auch wenn es in diesem Fall ein argloser Deutscher war, der niedergestochen wurde, sind es oftmals Flüchtlinge selbst, die Opfer eines Verbrechens durch psychisch kranke Mitbewohner in Flüchtlingsunterkünften werden. Und gerade ihr Schutz ist Aufgabe des Staates – denn egal, wie man zu der Aufnahme der Kriegsflüchtlinge fast ausschließlich durch Deutschland steht: Jetzt sind die Menschen hier und wir tragen für sie Verantwortung.

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