PEMFLING Nachdem die beiden probeweise ein Werkzeug zur Zufriedenheit des Mann geschliffen hatten, übergab er ihnen weitere Werkzeuge zur Verrichtung von Schleifarbeiten. Nach deren Durchführung verlangten sie jedoch in der Folge einen offenkundig überzogenen vierstelligen Euro-Betrag, den der Geschädigte nach anfänglicher Verhandlung schließlich entrichtete.
08.04.2017, 09:57 Uhr
Achtung! Die Polizei warnt vor dubiosen Scherenschleifern

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