Verteidiger kündigen Revision zum Bundesgerichtshof an
Juwelenräuberprozess: Tschetschenische Hintermänner müssen für 14 bzw. 12,5 Jahre in den Knast

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 18:17 Uhr
−Foto: n/a

Zwei Tschetschenen, 33 und 29 Jahre alt, haben als Logistiker an bewaffneten Raubüberfällen auf Juweliere in Bad Oeynhausen und im oberbayerischen Mühldorf sowie einer geplanten, aber nicht realisierten Tat in Regensburg entscheidend mitgewirkt.

TRAUNSTEIN/MÜHLDORF/REGENSBURG Die Erste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann verhängte am Freitag – übrigens als erstes Gericht überhaupt in Europa gegen Hintermänner - Freiheitsstrafen von 14 Jahren beziehungsweise von zwölfeinhalb Jahren. Die Kammer sprach die Angeklagten unter anderem des schweren Bandendiebstahls, des besonders schweren Raubs, der gefährlichen Körperverletzung, jeweils in mehreren Fällen, schuldig.

Der 33 Jahre alte Automechaniker und der 29-jährige Boxmanager waren nicht die eigentlichen Räuber am 20. Januar 2015 in Bad Oeynhausen und am 5. März 2015 in Mühldorf mit einer Beute von fast 150 Nobeluhren im Wert von über einer halben Million Euro. Das erledigten „Soldaten“, konkret 34 und 22 Jahre alte Litauer, die in Traunstein bereits zu Haftstrafen zwischen knapp sechs und sieben Jahren verurteilt wurden (wir informierten).

Sie hatten, mit Pistolen und Reizgas bewaffnet, zahlreiche Personen im wie vor dem Laden bedroht und eingeschüchtert. Zehn Personen trugen in Bad Oeynhausen und Mühldorf körperliche und psychische Verletzungen davon. Kurz vor dem geplanten Überfall Anfang Juni 2015 in Regensburg fiel der geklaute Wagen der Litauer einer Zivilstreife in der Stadt auf. Die Fahrzeuginsassen wurden festgenommen. In Vernehmungen nannten die Litauer was die große Ausnahme ist in diesen Kreisen - den Ermittlern die Namen der gestern verurteilten Hintermänner. Der 33-Jährige saß 2015 wegen einer anderen Tat in Detmold bereits in einem deutschen Gefängnis. Der 29-Jährige wurde in Polen dingfest gemacht und ausgeliefert. Die „Soldaten“ wiederholten ihre belastenden Angaben weitgehend im aktuellen Prozess.

An der Spitze der Bande steht in Litauen eine Leitungsebene, die die mittlere Ebene mit Logistikern dirigiert. Die Angeklagten hatten die Juweliere ausgekundschaftet, die die begehrten Edeluhren führten. Sie besorgten gestohlene Fluchtautos und geklaute Kennzeichen, Handys, Pistolen und auch große Äxte zum Zertrümmern der Ladenvitrinen bei den nur wenige Minuten dauernden Blitzüberfällen. Sie wählten geeignete Fluchtwege aus und nahmen den Räubern die Uhren ab, damit sie nicht mit der Beute erwischt wurden. Die teuren Chronometer wurden zu einem Bruchteil ihres Werts vermutlich in Osteuropa abgesetzt. Die Erste Strafkammer hatte sich von einem Schweizer Polizeibeamten eingehend über die Bandenstruktur informieren lassen (wir berichteten). Demnach wurden bislang europaweit über 100 bewaffnete Raubüberfälle auf Juweliere, stabsmäßig vorbereitet und durchgeführt von insgesamt rund 700 Beteiligten, registriert.

Die Angeklagten hatten in dem fünftägigen Prozess jegliche Beteiligung an den Straftaten geleugnet. Ihre Verteidiger – Johannes Salmen aus Lage/Lippe für den 33-Jährigen sowie Harald Baumgärtl aus Rosenheim und Irina Beer aus Cham für den 29-Jährigen – plädierten gestern auf Freispruch. Die Anwälte beriefen sich zum Beispiel auf unglaubwürdige Zeugen und fehlende DNA-Spuren. Die Vorwürfe seien nicht nachzuweisen, der Grundsatz „in dubio pro reo“,„im Zweifel für die Angeklagten“ anzuwenden.

Staatsanwalt Dr. Martin Freudling war zum gegenteiligen Ergebnis gelangt und hatte für den älteren Angeklagten 15 Jahre Freiheitsstrafe, eine Vorstrafe aus Detmold einbezogen, beantragt. Für den 29-Jährigen forderte Dr. Freudling 14 Jahre Haft. Der Ankläger hob heraus: „Es drängt sich auf, dass sich manche Menschen beim Blick von außen auf unser Land die Frage stellen, ob Deutschland eine Art wehrloser Selbstbedienungsladen ist.“ Die Antwort lieferte Dr. Freudling am Ende seines Schlussvortrags: „Hinsichtlich der Wehrlosigkeit haben Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Aufgaben gemacht. Für die Quittung für dieses Verhalten ist das Gericht zuständig.“ Nebenklagevertreter Jörg Zürner aus Mühldorf schloss sich namens der in Mühldorf verletzten Opfer, eine 60-jährige Angestellte und ein 52-jähriger Passant, an. Der Frau solle ein Schmerzensgeld von 3 000 Euro zugesprochen werden, so der Opferanwalt. Dem trug die Kammer im Urteil Rechnung.

Der Vorsitzende Richter betonte in der Entscheidungsbegründung, seit spätestens 2013 sei es nach Ermittlungen der Schweizer Polizei zusammen mit der Kripo Mühldorf zu einer auffälligen Zunahme von Überfällen auf Juweliere in verschiedenen Ländern Europas gekommen. Den Verteidigern gab Dr. Klaus Weidmann Recht, es gebe gegen die beiden Organisatoren keine direkten Sachbeweise, weder Genspuren noch Fotos. Aber in der Gesamtschau aller Indizien zeige sich ein klares Bild. Die Aussagen von Mittätern seien sicherlich mit Vorsicht zu bewerten. Doch hier seien deren Angaben glaubhaft, stimmig, konstant, passten zu anderen Anknüpfungspunkten und seien „eine tragfähige Grundlage“ für eine Verurteilung. Letztlich sprach die Kammer die beiden tschetschenischen Hinterleute im Sinne der Anklage schuldig. Die Verteidiger kündigten noch im Gerichtssaal an, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.

Regensburg