Landgericht Regensburg
Sexueller Missbrauch und Körperverletzung – zwei Jahre Haft auf Bewährung für Ex-Verlobten von Maria Baumer

11.07.2017 | Stand 13.09.2023, 1:47 Uhr
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Vor dem Landgericht Regensburg fiel am Donnerstag, 15. Dezember, das Urteil gegen Christian F. Er ist schuldig des sexuellen Missbrauchs an zwei Schülern der Domspatzen und der Körperverletzung an einer Patientin des BKH. Er wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

REGENSBURG Kaugummi kauend und mit frisch geschnittenen Haaren kam der Angeklagte Christian F. am Donnerstag, 15. Dezember, – dem Tag der Urteilsverkündung – in den Gerichtssaal. Wieder ist der Bereich für die Zuschauer fast voll besetzt. Unter den Anwesenden befanden sich neben zahlreichen Pressevertretern auch Vertreter der Domspatzen und die Eltern der verstorbenen Maria Baumer.

F. wurde vorgeworfen, als zunächst 21-Jähriger einen damals 13-jährigen Jungen bei mehreren Gelegenheiten sexuell missbraucht zu haben während dieser schlief. Selbst in der gemeinsamen Wohnung, die F. mit seiner Verlobten Maria Baumer bewohnte, soll es im November 2010 zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein. Kennengelernt hatten sie sich bei den Regensburger Domspatzen. Ähnliches soll auch mit einem zweiten Jugen geschehen sein. Außerdem soll er als Krankenpfleger im BKH eine labile Patientin kennengelernt haben. Im April 2014 soll er das Beruhigungsmittel Tavor in den Tee der jungen Frau gemischt und sie so sexuell gefügig gemacht haben.

„Ich halte ihn für gefährlich“

Schon Ende November hatte der Angeklagte die Taten im Rahmen einer Verständigung weitgehend eingeräumt. Lediglich, dass er die Patientin des BKH sexuell gefügig machen wollte, bestritt er. Die Beweisaufnahme wurde geschlossen und die Plädoyers – sechs an der Zahl – wurden gehalten. Dabei wurde deutlich: Zwischen Christian F.s Rechtsanwalt Michael Haizmann und Staatsanwältin Christina Müller herrscht zumindest in dieser Sache dicke Luft. Für die Staatsanwaltschaft war das Geständnis glaubwürdig; die Taten zeugen jedoch von „erheblich krimineller Energie“.

„Ich halte den Angeklagten für gefährlich“, so Müller. Haizmann konnte dazu nur immer wieder vehement mit dem Kopf schütteln. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht, eine Gesamtfreiheitsstrafe von maximal zwei Jahren mit Aussetzung zur Bewährung, 300 Stunden gemeinnützige Arbeit und ein Kontaktverbot zu den Geschädigten.

Dann war Michael Haizmann mit seinem Plädoyer an der Reihe. Er kritisierte vor allem den Umgang mit seinem Mandanten. Dieser wurde laut Haizmann nämlich an den Pranger gestellt. „Die Schlussvorträge prügeln auf den Angeklagten ein“, schimpfte der Rechtsanwalt. „So wie mit diesem Mann umgegangen wird, habe ich es noch nie erlebt. Er ist zum Gejagten geworden“. Auch zum Fall Baumer nimmt Haizmann Stellung: „Was das Tötungsdelikt angeht, gilt die Unschuldsvermutung“. Er fordert eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht, eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit Aussetzung zur Bewährung und stimmte dem Kontaktverbot zu den Geschädigten zu.

Das letzte Wort gehörte wie immer dem Angeklagten: „Ich möchte mich noch einmal entschuldigen und wiederholen, dass es mir leidtut“, entschuldigte sich Christian F.

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