Justiz
Urteil gegen früheren Bürgermeister von Wenzenbach: Ein Jahr auf Bewährung

10.07.2017 | Stand 31.07.2023, 12:11 Uhr
−Foto: Foto: Eckl

Der frühere Wenzenbacher Bürgermeister Josef Schmid wurde vom Schöffengericht zu einem Jahr auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Ihm wurde Untreue zu Lasten der Gemeinde vorgeworfen.

REGENSBURG_25WENZENBACH Das Gericht unter Vorsitz von Richter Alexander Guth sah es als erwiesen an, dass Schmid sich der Untreue zu Lasten der Gemeinde Wenzenbach schuldig gemacht hat. Sein früherer Geschäftsführer Johann E. war zuvor bereits zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss Schmid 5.000 Euro an den Verein VKKK zahlen.

Vier besonders schwere Fälle der Untreue warf die Staatsanwaltschaft dem früheren Bürgermeister der Gemeinde Wenzenbach vor. Er wurde lediglich wegen drei Fällen verurteilt.

„Mit E. wurde vereinbart, dass sein Urlaub steuerfrei ausgezahlt wird. Dann kam die Prüfung durch das Finanzamt. Daraufhin hat die Gemeinde die Steuern nachgezahlt – das hat Schmid so unterschrieben“, fasste Richter Alexander Guth die Geschehnisse zusammen. Schmid gab an, nicht von der steuerfreien Auszahlung gewusst zu haben und auch, dass es sich bei der Nachzahlung durch die Gemeinde um private Steuern handelte, überblickte er angeblich nicht.

Sein früherer Geschäftsführer Johann E. behauptete etwas anderes. Er beteuerte immer wieder, dass alles mit Schmid abgesprochen war. „E. war zu dieser Zeit bereits auf Bewährung. Deshalb ist der Druck für ihn hoch, die Wahrheit zu sagen. Ich kann keinen Belastungseifer bei E. erkennen“, so Guth weiter.

Daran, dass Schmid alle Schreiben blind unterzeichnet haben will, glaubt Richter Alexander Guth nicht. „Man sieht bei den Schreiben des Finanzamts auf den ersten Blick, worum es geht – dazu muss man sie nicht erst groß lesen. Das spricht dafür, dass Sie gewusst haben, was Sie da unterschreiben.“ Vielmehr gewann Richter Guth den Eindruck, dass Schmid „immer alles gründlich gelesen habe“.

Zu seinen Gunsten sprach laut Richter Alexander Guth, dass Josef Schmid beinahe alle Anklagepunkte objektiv eingestanden und nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet hatte. Die Höhe der Steuernachzahlung sei für ihn nicht überschaubar gewesen. Im Gegensatz dazu steht für Guth allerdings die nicht unerhebliche Schadenshöhe.

Bei dem Verfahren gegen Schmid ging es ursprünglich beispielsweise um 30.000 Euro Steuern, die das Finanzamt von Schmid und vom suspendiertenGeschäftsführer der Gemeinde, Johann E., gefordert wurden – und die auf Anweisung des Bürgermeisters aus dem Gemeindesäckel bezahlt wurden. E. wurden auf Anweisung Schmids zudem mehr als 20.000 Euro für 90,5 Urlaubstage ausbezahlt, die er aufgrund des Personalmangels nicht nehmen hatte können.

Zudem waren Leistungszulagen für drei Beamte angeklagt, die Schmid nicht hätte verfügen dürfen. Diese wurden Schmid aber nicht zur Last gelegt und aus dem Urteil ausgeschlossen.

Der Gesamtschaden für die Gemeinde belief sich ursprünglich laut Anklage auf 80.000 Euro. Die Kommunalen Rechnungsprüfer waren – nach einem Steuerstrafverfahren gegen Schmid – auf die Unregelmäßigkeiten aufmerksam geworden. 

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