Hasskommentare
Kein Scherz – Adolf H. stand vor Gericht: Volksverhetzung!

10.07.2017 | Stand 31.07.2023, 1:03 Uhr
−Foto: n/a

Er hatte auf Facebook in einer öffentlichen Gruppe gegen Flüchtlinge gehetzt und wurde nun vom Landgericht Regensburg wegen Volksverhetzung verurteilt. Der 54-Jährige hatte dem Urteil des Amtsgerichts Straubing widersprochen und Berufung eingelegt – ohne Erfolg.

REGENSBURG Als wäre es ein schlechter Scherz: Ein gewisser Adolf H. musste sich an diesem Montag vor Gericht verantworten – wegen Volksverhetzung! Adolf H. hatte einen Strafbefehl (120 Tagessätze à 20 Euro) nicht akzeptiert – und musste vor Landrichter Johann Piendl. Adolf H. hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Straubing Berufung eingelegt. Der 54-Jährige hatte in einer Facebook-Gruppe öffentlich unter anderem „das sind keine Menschen, das ist Dreck … wie Du“ geschrieben, nachdem ein anderer Facebook-Nutzer in einem öffentlichem Forum Stellung für Flüchtlinge in Deutschland bezogen hatte. In erster Instanz wurde er deshalb wegen Volksverhetzung verurteilt. Landrichter Piendl rollte den Fall nun neu auf und bestätigte das Urteil aufgrund der einschlägigen Beleidigung gegenüber Flüchtlingen. „Die Flüchtlinge können von mir meinen Kot und Urin haben ...“, hatte der 54-Jährige ebenfalls gepostet. Allerdings waren das nicht die einzigen Auslassungen, die wir an dieser Stelle aber nicht wiederholen wollen.

„Ich bin kein Nazi und auch kein Rechter, aber ich hätte das auch zu Türken, Polen oder Deutschen gesagt. Jedem, der Dreck macht“, verteidigte sich Adolf H.. Er bezog sich dabei auf ein Erlebnis am Tag des Postings im Oktober 2015 am Straubinger Bahnhof. Außerdem lag zu seinem Ärger jede Menge Müll herum – die Täter, wie er glaubte: Flüchtlinge! „Sie sind ja auch nicht gerade ein Vorzeigestaatsbürger“, hielt Piendl den Aussagen entgegen. Denn der Angeklagte war schon mehrfach unter anderem wegen Diebstahl, Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Bedrohung verurteilt und hatte bereits eine Haftstrafe verbüßt. „Der Kommentar auf Facebook bezog sich ganz klar nicht auf bestimmte Personen, dann wäre es eine Beleidigung. Vielmehr bezog sie sich auf eine Personengruppe und kann dazu beitragen, das Klima einer Gesellschaft zu vergiften“, so der Vorsitzende. Doch Adolf H. zeigte sich uneinsichtig und diskutierte mit dem Gericht, als wäre er im Wirtshaus. Er musste sogar ermahnt werden, seine Beleidigungen vor Gericht zu unterlassen, jedoch zeigte er sich unbelehrbar.

Das Urteil wird wohl "keine spürbaren Auswirkungen" haben

Doch die Bemühungen des Angeklagten, sein Verhalten zu rechtfertigen, zeigte keine Wirkung und so war er schließlich gezwungen, seine Berufung zurückzunehmen – auch wenn er immer noch nicht den Tatbestand der Volksverhetzung in seiner Äußerung erkannte. Doch ob der Angeklagte tatsächlich büßen muss, steht in den Sternen: „Da der Angeklagte von Unterstützung lebt und eine Menge Schulden hat, wird die Geldstrafe kaum vollstreckbar sein. Und aufgrund seiner Lungenerkrankung wurde der Angeklagte als haftuntauglich attestiert. Das Urteil wird also keine spürbaren Auswirkungen haben“, so Piendl. Am Ende schärfte er Adolf H. ein, dass keiner seine Kommentare brauche.

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