Politik
Dombesetzer: Abgeordnete Astrid Freudenstein sieht 'Gastrecht verwirkt'

10.07.2017 | Stand 31.07.2023, 4:00 Uhr
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Die Asylbewerber, die zunächst den Regensburger Dom besetzt und jetzt im Pfarrheim St. Emmeram untergebracht sind, haben nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten Dr. Astrid Freudenstein ihr Gastrecht in Deutschland verwirkt.

REGENSBURG "Wenn Menschen, die sich über mangelnde Rechtstaatlichkeit in ihren Herkunftsländern beklagen, den deutschen Rechtsstaat offen aushebeln wollen, dann ist eine Linie überschritten. Das dürfen wir nicht zulassen. Unser Staat ist nicht erpressbar." Die Abgeordnete stellt klar: "Wer ein Bleiberecht hat, wird in Deutschland in einem rechtsstaatlichen Verfahren entschieden. Hunderttausende genießen als Ergebnis solcher Verfahren den Schutz der Bundesrepublik." Deutschland komme wie kaum ein anderes Land dieser Welt seiner humanitären Verantwortung nach. "Eine Protestaktion, wie sie hier initiiert wird, ignoriert die riesige Gemeinschaftsleistung, die Bürger und Behörden in unserem Land Tag für Tag für Schutzbedürftige erbringen", so Freudenstein.

Ausdrücklich verteidigt Freudenstein, dass die sechs Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurden. "Diese Entscheidung war und ist richtig, denn die Schutzquote für Menschen aus diesen Ländern liegt bei weit unter einem Prozent. Die Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten hat den Behörden schnellere Verfahren und einfachere Regelungen für eine zentrale Unterbringung ermöglicht. Können Zuwanderer aus dem Westbalkan trotzdem nachweisen, dass sie verfolgt werden, so genießen sie nach wie vor politisches Asyl in Deutschland."

Freudenstein betont auch, dass die Große Koalition die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung für Menschen aus den Westbalkanstaaten erweitert hat. Seit dem 1. Januar 2016 können sie unabhängig von ihrer persönlichen Qualifikation in die Bundesrepublik einreisen – Voraussetzung dafür sind ein konkretes Ausbildungs- oder Arbeitsplatzangebot und eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. "Wer nachweisen kann, dass er zum Arbeiten in unser Land kommt, ist willkommen. Ausgeschlossen bleibt aber eine gezielte Zuwanderung in die Sozialsysteme der Bundesrepublik."

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