Durchführung von Lehrgängen
Hoher Zuschuss für die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

10.07.2017 | Stand 28.07.2023, 23:49 Uhr
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Die Regierung der Oberpfalz hat aufgrund der Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie im Wege der Projektförderung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz einen Zuschuss aus Mitteln des Freistaats Bayern und des Europäischen Sozialfonds (ESF) bis zur Höhe von 1.908.835 Euro zur Verfügung gestellt.

REGENSBURG Dabei werden Landesmittel bis zur Höhe von 1.306.000 Euro sowie ESF-Mittel bis zur Höhe von 602.835 Euro bewilligt.

Die Landesmittel stammen aus dem bayerischen Staatshaushalt und wurden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt. Bei diesen Mitteln wird ein weiterer Zuschuss in Höhe von bis zu 374.396 Euro unverbindlich in Aussicht gestellt.

Die Mittel sind zweckgebunden und bestimmt zur teilweisen Deckung der Kosten, die bei der Durchführung von Lehrgängen zur überbetrieblichen Berufsausbildung im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr entstehen. Der Gesamtzuwendung liegen die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie festgesetzten Einzelpauschalen zugrunde.  Gefördert wird der Besuch von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in Bayern.

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