Justiz
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen in Redtube-Skandal ein – Flüchtlinge statt Abmahnungen

09.07.2017 | Stand 13.09.2023, 2:08 Uhr
−Foto: Foto: Christian Eckl

Im sogenannten Redtube-Skandal um massenhafte Abmahnungen einer Internet-Pronostreaming-Plattform hat die Staatsanwaltschaft Regensburg die Ermittlungen jetzt eingestellt. In das Gebäude der Kanzlei kommen Flüchtlinge.

REGENSBURG Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen den als Abmahn-Anwalt weltweit bekannt gewordenen Thomas Urmann eingestellt. Das Verfahren war im sogenannten Redtube-Komplex geführt worden – die Regensburger ermittelten wegen Betrugs in 43.000 Fällen. „Das Verfahren wurde mangels ausreichenden Tatnachweises eingestellt“, sagte Oberstaatsanwalt Theo Ziegler dieser Zeitung. „Ein subjektiver Tatnachweis, dass der Anwalt aus Vorsatz Abmahnungen heraus geschickt hat, für die es keine ausreichende Berechtigung gab, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg nicht hinreichend nachweisbar“, so Ziegler. Strittig war, ob die Urmann beauftragende Firma überhaupt die Urheberrechte an den Filmen hatte. Dass der Regensburger Anwalt das aber geahnt haben könnte, dass es nicht so ist, konnte man ihm nicht nachweisen. Auch ein Verfahren gegen einen Schweizer Angeklagten, wahrscheinlich den Geschäftsführer der „The Archive“, wurde eingestellt, sagte Ziegler.

Der Fall Redtube sorgte für bundes-, ja, sogar weltweite Schlagzeilen (das Wochenblatt berichtete). Kurios ist das deshalb, weil etwa zur gleichen Zeit ein Regensburger Zivilgericht Urmann Absicht nachgewiesen haben will: Im Dezember 2013 verschickte Urmann im Auftrag der Schweizer Firma „The Archive“ Abmahnungen an insgesamt etwa 43.000 Personen in Deutschland. Die Abmahnungen bezogen sich auf Porno-Filme, die auf der Streaming-Porno-Plattform „Redtube“ veröffentlicht waren.

Kurios ist die Einstellung des Verfahrens vor allem deshalb, weil fast zeitgleich ein Regensburger Zivilgericht Urmann genau das unterstellte: Mit Absicht nämlich abgemahnt zu haben, obwohl er wusste, dass die Abmahnungen rechtswidrig seien, so das Gericht. „Ausreichende Anhaltspunkte für arglistiges Verhalten der Beklagten sind nach Auffassung des Gerichts allerdings belegt.“ Ziegler erklärt diesen Widerspruch damit, „dass strafrechtlich andere Hürden zu überwinden sind als zivilrechtlich“.

Urmann selbst hatte bereits kurz vor dem Jahreswechsel 2015 seine Zulassung als Anwalt zurückgegeben, um einem Entzug zuvorzukommen, weil er in anderer Sache zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Gleichzeitig hatte er die Kanzlei von U + C in Z9 Verwaltungs GmbH umbenannt – Z9 ist eine Abkürzung für die Adresse des Bürogebäudes, von wo aus die Abmahnungen versandt wurden. Er selbst will bis zuletzt nur Mieter in dem Gebäude gewesen sein.

In das Gebäude werden jedenfalls bald schon Flüchtlinge einziehen. „Die Regierung der Oberpfalz hat die Verhandlungen mit einer privaten GmbH geführt und wird das Gebäude von dieser GmbH anmieten. Der Vertrag ist geschlossen“, sagte ein Sprecher der Regierung der Oberpfalz dieser Zeitung. Es sei vorgesehen, dass die Gemeinschaftsunterkunft ab Mitte des Jahres 2016 den Betrieb aufnimmt, sie ist auf 175 Personen ausgelegt. Weder über die Miete, noch über die Verbindung zur Abmahn-Kanzlei wollte sich die Regierung äußern. Lapidar hieß es: „Sie werden sicherlich dafür Verständnis haben, dass wir über Vertragsinterna keine Auskunft geben können.“

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