Umwelt
Erörterungstermin zum geplanten Windpark Sinzing: Weitere Gutachten nötig

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 11:59 Uhr
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Im großen Sitzungssaal des Landratsamtes fand am Donnerstag, 8. Oktober, von 9 bis 22 Uhr der Erörterungstermin für den Bau von drei Windrädern im Gemeindebereich Sinzing statt.

SINZING Der von der Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH für dieses Vorhaben eingereichte Genehmigungsantrag lag in der Zeit vom 10. Juli bis 12. August im Landratsamt Regensburg sowie in den Gemeinden Sinzing und Ihrlerstein, in den Märkten Nittendorf und Painten, in der Stadt Hemau, in der Stadt Kelheim sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Laaber zur Einsichtnahme aus. Insgesamt wurden von 259 Bürgerinnen und Bürgern 575 schriftliche Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben.

An dem Erörterungstermin nahmen neben Vertretern der antragstellenden Firma Ostwind und zahlreichen Einwendungsführern eine Vielzahl von Mitarbeitern der zuständigen Behörden und Fachstellen teil. Unter der Gesprächsführung des für Umweltrecht im Landratsamt Regenburg zuständigen Abteilungsleiters, Oberregierungsrat Dr. Benedikt Grünewald, wurde ein umfangreicher Katalog an Teilthemen und -aspekten dieses Vorhabens abgearbeitet; wie etwa baurechtliche und -technische Einwendungen, Immissionsschutz, Auswirkungen auf das Wasserschutzgebiet und den Grundwasser- und Bodenschutz, Denkmalschutz, Naturhaushalt, Landschaftsschutz und Erholungsfunktion, Schutz des Waldes, Artenschutz oder auch weitere Gesichtspunkte wie Zusammenlegung der Verfahren für die Windkraftanlagen Sinzing und Paintner Forst, Vollständigkeit der Antragsunterlagen, Windhöffigkeit und Wirtschaftlichkeit, Akzeptanz oder Wertminderung der Wohnhäuser.

Der Erörterungstermin, so Dr. Grünewald in seinen einführenden Worten, ende nicht mit einer Entscheidung des Landratsamtes für oder gegen das Vorhaben. Vielmehr sei der Termin zwar ein wichtiger aber dennoch nur einer von vielen Zwischenschritten innerhalb des vorgeschriebenen Verwaltungsverfahrens. Alles was im Laufe der Erörterung beispielsweise an neuen noch zu würdigenden Gesichtspunkten oder auch an zusätzlich zu erbringenden fachlichen Aussagen oder Nachweisen vorgebracht und vereinbart werde, müsse von den zuständigen Fachbehörden und -stellen oder auch von derSfirma Ostwind geklärt beziehungsweise vorgelegt werden und werde so unmittelbar in die weitere Entscheidungsfindung mit einfließen.

Insgesamt sei der Erörterungstermin, so Dr. Grünewald, von allen Beteiligten trotz zwangsläufig unterschiedlicher Sichtweisen in großer Sachlichkeit absolviert worden. Nun gehe es darum, die Ergebnisse des Termins zusammenzufassen, zu bewerten und die Umsetzung aller im Termin vereinbarten Schritte in die Wege zu leiten. Konkreter Bedarf für fachliche und/oder gutachterliche Nacharbeiten ergaben sich beim Erörterungstermin beispielsweise für die Bereiche Denkmalschutz und Artenschutz.

Regensburg