Überhöhte Abwasser-Gebühren:
Bürger blechen für den Sumpf beim AZV Pfattertal

05.07.2017 | Stand 25.07.2023, 6:57 Uhr

Bürger im Einzugsgebiet des Abwasser-Zweckverbandes (AZV) Pfattertal zahlen rekordverdächtig hohe Abwasser-Gebühren und fühlen sich in ihrem Kampf gegen die „Abzocke“ im Stich gelassen.

REGENSBURG Die von der CSU-Landtagsabgeordneten Sylvia Stierstorfer verbreitete „erfreuliche Nachricht für die Gemeinden im Landkreis Regensburg“, dass der Freistaat Bayern seine Kommunen bei der Durchführung von Abwassermaßnahmen nachhaltig unterstützt, muss wie Hohn in den Ohren der Bürger im Einzugsgebiet des Abwasser-Zweckverbandes (AZV) Pfattertal klingen. Sie zahlen nämlich rekordverdächtig  hohe Abwassergebühren und sehen sich in ihrem Kampf gegen die Abzocke im Stich gelassen.  

Pfatter ist auf der Liste der Zuwendungen, die laut Stierstorfer am 4. April ausbezahlt werden, mit rund 140.000 Euro angeführt. Ein Klacks gegen den Millionenschaden, den ein skrupelloser Geschäftsführer beim AZV Pfattertal angerichtet hat. Dies hat zu einer wahren Explosion der Abwasser-Gebühren geführt. So müssen im Gebiet des AZV Pfattertal gleich 3,89 Euro für einen Kubikmeter Abwasser bezahlt werden. Zum Vergleich: In Regensburg werden dafür nur 0,53 Euro gezahlt, in Schierling 0,22 Euro und in Sünching 0,14 Euro (siehe Grafik).

Diese Entwicklung der Abwassergebühren und der Vergleich mit benachbarten Entsorgern gaben Anlass zu einer Flut von Widersprüchen bei der Aufsichtsbehörde. Da diese erfolglos waren, beschritt man den Klageweg. „Das Verfahren beim Verwaltungsgericht Regensburg wird als Musterklage eines einzelnen Gebührenzahlers geführt. Es steht jedoch für mehrere Tausend Bürger, welche den Gebührenbescheiden widersprochen haben und wird von unserer Bürgerinitiative (BI) unterstützt, berichtet Dietrich Scheible, Vorsitzender der BI „Transparenz beim AZV Pfattertal e.V.“.

Wie das Wochenblatt berichtete, wurde die Klage bereits am 16. Juni 2010 beim Verwaltungsgericht Regensburg zunächst ohne ausführliche Begründung eingereicht. Wesentliche Beiträge zur Begründung waren damals noch durch die erst begonnene Prüfarbeit des Landratsamts Regensburg zu erwarten. Nachdem diese Prüfergebnisse mit „schwerwiegensten Beanstandungen“ am 14. Dezember 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, setzte das Verwaltungsgericht dem Kläger die Frist bis 15. Januar 2011 zur ausführlichen Klagebegründung. „Es ist uns gelungen die  äußerst kurze Frist (Weihnachten!) einzuhalten, doch erfolgte nach diesem Termin weder vom Gericht noch von der Beklagtenseite eine Reaktion“, bedauert Scheible.

Insbesondere sei eine auch früher immer wieder geforderte, umfassende Akteneinsicht nicht gewährt worden. Bemerkenswert findet der BI-Vorsitzende in diesem Zusammenhang auch, dass der AZV trotz seines Versprechens zu mehr Transparenz seit Mai 2010 eine einzige öffentliche Sitzung, aber eine Vielzahl nicht öffentlicher Sitzungen abgehalten hat. Zur Öffentlichkeit ist er als kommunale Einrichtung jedoch grundsätzlich verpflichtet.

Als zusätzliche Initiative hat die Bürgerinitiative „Transparenz beim AZV Pfattertal e.V.“ eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht. Anliegen dieser Petition ist die Unterstützung der Gemeinden des Verbandsgebiets durch zweckgebundene Mittelzuweisungen, um die finanziellen Folgen der Misswirtschaft und die Auswirkungen auf die Bürger zu mildern. 

Auch Änderungen der gesetzlichen Regelungen mit dem Ziel einer effektiven Kontrolle der  Geschäftsvorgänge in Kommunalunternehmen mit privatwirtschaftlichen Ausgründungen werden angestrebt.  Die Angelegenheit soll im Ausschuss für kommunale Fragen und innere Sicherheit behandelt werden. Da könnte sich auch Sylvia Stierstorfer für die Anliegen der Bürger aus ihrer Heimat stark machen.

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