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RedTube-Porno-Affäre: Richter ordnen Hausdurchsuchungen an!

09.07.2017 | Stand 13.09.2023, 2:36 Uhr
−Foto: Foto: kebox / clipdealer.com

In der Affäre um Streaming-Abmahnungen von mutmaßlichen Nutzern der Porno-Plattform RedTube hat es Hausdurchsuchungen gegeben. Das sagte ein zuständiger Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln.

REGENSBURG_25KÖLN_25BERLIN Die Affäre um Abmahnungen gegen angebliche Nutzer der Porno-Plattform RedTube ist juristisch offenbar längst nicht abgeschlossen. Wie ein Sprecher der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Köln auf Anfrage dem Wochenblatt bestätigte, hat man Hausdurchsuchungen angeordnet. „Dem beschuldigten Haupttäter werfen wir die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt vor“, so Dr. Daniel Vollmert. Der Staatsanwalt bestätigte weiter, dass ein in der Affäre verwickelter Berliner Rechtsanwalt „Beschuldigter in hiesigem Verfahren wegen Anstiftung oder Beihilfe zur falschen Versicherung an Eides statt ist“, so der Sprecher weiter. „Eine Durchsuchung ist erfolgt. Verhaftungen hat es nicht gegeben.“

Damit bemüht sich die Kölner Strafverfolgungsbehörde offensichtlich auch, den Ruf der Justiz in der Rheinmetropole nachhaltig zu reparieren. Denn zahlreiche Zivilkammern des Landgerichts Köln hatten sich im Dezember 2013 offenbar auf ein Gutachten verlassen, das einem Antrag auf Beschlüsse zur Herausgabe von IP-Datensätzen von Telekom-Kunden beigefügt war. Für sechs Pornofilme, deren Urheberrechte damals angeblich bei der Firma „The Archive“ mit Sitz in der Schweiz lagen, stellte ein Berliner Rechtsanwalt Anträge auf Herausgabe der Daten. Mit den Anträgen befassten sich unterschiedliche Kammern am Landgericht Köln, einige Richter verfügten, dass die Telekom tausende Kundendaten herausgeben musste, andere Kammern wiederum hatten kritische Nachfragen – und verfügten die Herausgabe schließlich nicht. Die Telekom und ebenso andere Telekommunikationsunternehmen müssen, wenn ein Gericht dies verfügt, die IP-Adressen ihren Kundendaten zuordnen.

Die Staatsanwaltschaft Köln glaubt nun aber offenbar, hinreichende Hinweise darauf zu haben, dass auch ein den Anträgen auf Freigabe der Nutzerdaten an das Landgericht Köln beigefügte Eidesstattliche Versicherung eines IT-Spezialisten falsch gewesen sein könnte. Der Mann hatte an Eides statt versichert, dass er die Funktionsfähigkeit einer Software bezeugen könne. Die Software mit dem Namen „GLAD II“ sollte angeblich nachweisen, wenn ein Nutzer auf der Porno-Plattform RedTube die abgemahnten Filme ansah. Im Gutachten einer Patentanwalts-Kanzlei war aber ausdrücklich von Downloads die Rede – nicht von Streaming. So wurde versichert, dass die „IP-Adresse des den Download durchführenden Computers korrekt erfasst wird.“ Der jetzt von der Staatsanwaltschaft Köln Hauptbeschuldigte, der dies per Eidesstattlicher versicherte, könnte nun ein Bauernopfer werden – Drahtzieher hinter den Abmahnungen war er sicher nicht.

Wer das große Geld in der Sache absahnte, ist bislang auch noch im Dunkeln.

Strafrechtlich aufgearbeitet ist die Affäre bislang allerdings auch nicht. Thomas Urmann, dessen Kanzlei jedenfalls im Dezember 2013 tausende Abmahnungen verschickte, hat zwischenzeitlich jedenfalls seine Zulassung zurückgegeben. „Freiwillig“, wie er im Gespräch mit der Wochenblatt beteuerte. Hintergrund war indes keineswegs die RedTube-Affäre, sondern eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung bei einer Wurstfabrik, die er zwischenzeitlich betrieben hatte.

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