Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren ein
Läuten der Domglocken während einer NPD-Kundgebung ohne Konsequenzen

08.07.2017 | Stand 30.07.2023, 6:19 Uhr
−Foto: n/a

Das Läuten der Domglocken während einer NPD-Kundgebung am 5. September hat für Regensburgs Domprobst Wilhelm Gegenfurtner keine strafrechtlichen Konsequenzen.

REGENSBURG Markus Pfaller von der Staatsanwaltschaft Regensburg teilte am Montag, 16. Dezember, auf Nachfrage des Bayerischen Rundfunks (Bayern 1/Regionalnachrichten Niederbayern/Oberpfalz) mit, das Ermittlungsverfahren werde eingestellt.

Domprobst Gegenfurtner hatte am 5. September das volle Geläut der Domglocken erklingen lassen, als vor dem Westportal eine NPD-Kundgebung stattfand. Durch das Geläute wurden die Reden der NPD-Funktionäre übertönt. Ein Sprecher des NPD-Landesverbandes Bayern hatte Gegenfurtners Glocken-Aktion als Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit kritisiert und Strafanzeige gestellt.

In ähnlichen Fällen war am 13. November das Ermittlungsverfahren gegen Pfarrer aus Kronach und Schweinfurt eingestellt worden.  

Unser Foto zeigt Domprobst Wilhelm Gegenfurtner am 5. September – während die Domglocken bereits läutetet! 

Regensburg