Porno
Landgericht Köln: Streaming-Antrag von Regensburger Kanzlei nur in Teilen stattgegeben

08.07.2017 | Stand 13.09.2023, 2:50 Uhr
−Foto: Foto: © 2011 AFP

Das Kölner Landgericht hat dem Wochenblatt auf Anfrage bestätigt, dass teilweise Adressen an die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei U + C weiter gegeben wurden. Von 100 Anträgen mit zwischen 400 und 1.000 Adressen habe man etwa 20 stattgegeben.

REGENSBURG Wieder einmal sorgt die auf Urheberrecht spezialisierte Regensburger Kanzlei Urmann und Collegen für Aufsehen in der Internet-Gemeinschaft. Diesmal geht es um eine gewagte Interpretation des Urheberrechts. Die Frage, die sich stellt: Ist man ein Dieb, wenn man sich Hehlerware ausleiht?

Die Kanzlei Urmann und Collegen gehört zu den größten Abmahn-Kanzleien in ganz Deutschland. Vorwiegend ist man im Bereich „Adult Entertainment“ tätig, zu deutsch: Man mahnt für die Pornoindustrie ab. Mehrfach berichtete das Wochenblatt über die Kanzlei: Als man plante, eine Liste von Gegnern ins Internet zu stellen, die sich möglicherweise illegal Pornografie heruntergeladen haben, machte das Wochenblatt das Vorhaben öffentlich – es zog weite Kreise. Sogar die BBC berichtete über das Vorhaben. As sich sogar die Politik einschaltete und schließlich auch der Datenschutzbeauftragte, zog die Kanzlei zurück.

Jetzt sorgen erneut Abmahnungen der Regensburger Rechtsanwälte für Aufsehen. Hintergrund ist die Tatsache, dass es immer häufiger Seiten im Internet gibt, auf denen man offenbar raubkopierte Filme „streamen“ kann. Der Film wird also nicht auf den eigenen Computer heruntergeladen, sondern man schaut ihn sich wie bei einem Youtube-Video einfach an. Weil dabei aber die IP-Adresse, das ist so etwas wie die Hausnummer eines jeden Computers, wenn man ins Internet geht, übertragen wird, zimmerten Urmann und Collegen daraus nun Abmahnungen.

Der Schadenersatz für den Pornofilm ist auf der Abmahnung, die unserer Zeitung vorliegt, lediglich mit 15,50 Euro beziffert. Doch die Anwaltskosten schlagen mit satten 149,50 Euro zu Buche. Perfiderweise kommt noch eine Gebühr von 65 Euro hinzu, die für „Ermittlungen von Rechtsverletzungen“ verlangt wird. Zudem verlangt man eine Pauschale von 20 Euro für Post und Telekommunikation – insgesamt summiert sich die Abmahnung auf 250 Euro.

Wie kam die Kanzlei an die IP-Adressen? Seit dem Aufdecken des NSA-Skandals und die damit publik gewordenen Praktiken von Geheimdiensten glaubt man seine Daten zwar ohnehin nicht mehr sicher. Doch wer kann der IP-Adresse einen Besuch auf einer Pornoseite zuordnen? Nach Berichten von Betroffenen könnte es sich tatsächlich um einen Virus handeln, der auf den Rechnern von Nutzern der Plattform gefunden wurde und der sie auf eine Seite umgeleitet haben könnte, zu denen schließlich Dritte Zugang hatten und daraus die IP-Adresse ausgelesen haben.

Seltsamer Virus als Adressen-Fischer? Beim Landgericht Köln nennt man uns konkrete Zahlen, wie viele IP-Adressen Urmann und Collegen vorliegen müssen. „Wir haben ungefähr 100 Anträge auf Auskunft nach Paragraph 101 Absatz 9 Urheberrechtsgesetz erhalten“, sagt Christian Hoppe. Pressesprecher des Landgerichts. „Wir haben uns einige dieser Anträge herausgegriffen, je Antrag fanden wir zwischen 400 und 1.000 IP-Adressen, die abgefragt wurden.“

Das Landgericht prüft im Auskunftsverfahren zunächst nicht, ob der Inhaber der IP-Adresse auch derjenige war, der den Porno geguckt hat. Wohl müssen die Richter aber überprüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorlag. Und auch hier gibt es eine interessante Auskunft aus Köln: „Längst nicht alle Kammern haben dem Antrag auf Auskunft stattgegeben.“ Das bedeutet: Wer Pech hatte und bei der falschen Kammer landete, ergatterte eine Abmahnung. Wenn man mit etwa 500 IP-Adressen je Antrag kalkuliert, so wurden etwa 20 am Landgericht Köln positiv entschieden und die Daten herausgegeben, etwa 80 wurden demnach abgelehnt.

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