Unzulässige Grenzen für Religionsfreiheit"
Nach Urteil geht Bischof in Revision

05.07.2017 | Stand 25.07.2023, 6:14 Uhr
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Das Bistum Regensburg hat sich jetzt zu einem Urteil geäußert, das Bischof Gerhard Ludwig Müller wegen einer Predigt im Dom Persönlichkeitsrechts-Verletzungen vorwirft. Demnach habe der Bischof der Sorgfaltspflicht nicht genüge getan und den Verfasser eines religionskritischen Kinderbuches in der Öffentlichkeit verächtlich gemacht. Der hatte geklagt – und auch der Bischof kündigte nun an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Die Stellungnahme des Bistums zum Urteil im Wortlaut:

REGENSBURG In einem Urteil vom 24. Februar 2011 setzt der bayerische Verwaltungsgerichtshof der im Artikel 4 GG garantierten religiösen Äußerungsfreiheit nach Ansicht des Bistums Regensburg unzulässige Grenzen. Hintergrund des Urteils ist eine Predigt vom August 2008, in der sich Bischof Gerhard Ludwig Müller kritisch mit atheistischen Ideologien auseinandersetzte, die Dr. Schmidt-Salomon verbreitet, der sich in öffentlichen Stellungnahmen als Philosoph bezeichnen lässt. Dr. Schmidt-Salomon klagte wegen einer in freier Rede vorgetragenen Interpretation von Äußerungen, die den Kern der Predigt nicht berührten.

Das Bistum korrigierte bereitwillig die beanstandeten Satzteile in der schriftlichen Version der Predigt, nachdem Dr. Schmidt-Salomon die Interpretation beanstandet hatte.

Die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit umschließt auch die religiöse Äußerungsfreiheit, der das Grundgesetz nach Auffassung des Bistums eine eindeutige Vorrangigkeit zubilligen muss. Sie gilt deshalb insbesondere auch dann, wenn sich ein Prediger mit Personen oder Ideologien auseinandersetzt, die auf die Zerstörung der Kirche gerichtet sind. Nur wenn diese grundrechtlich garantierte Äußerungsfreiheit auch in der allgemeinen Rechtssprechung geschützt wird, kann ein Predigt anlassbezogen, in freier Rede und als persönliches Glaubenszeugnis vorgetragen werden.

Bischof Gerhard Ludwig Müller wird auch weiterhin alle Angriffe auf die Religionsfreiheit und auf das Lebensrecht des Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod gemäß dem Grundgesetz und den Geboten Gottes öffentlich verteidigen. Das Bistum Regensburg wird die Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beantragen.

Regensburg