Immer wieder Ärger
Angler sauer auf Hundehalter: „Kriegszustand" am Stausee?

06.07.2017 | Stand 13.09.2023, 3:57 Uhr
−Foto: n/a

Manche bewaffnen sich mit Pfefferspray gegen freilaufende Vierbeiner.

POSTMÜNSTER Vor kurzem war es mal wieder soweit: Manfred Schweighart aus Bad Birnbach saß gemütlich beim Angeln am Rottauensee, als er plötzlich von zwei freilaufenden Hunden aufgescheucht wurde. Mittlerweile stinkt es dem Rottaler gewaltig, denn auch seine Kollegen, Spaziergänger und Jogger, so hat er erfahren, haben schon unangenehme Erfahrungen mit Vierbeinern am Stausee gemacht. Vor allem Urlauber seien es, die hier ihre Hunde frei laufen ließen – aber ist das überhaupt erlaubt?

„Nicht nur ich, sondern auch eine große Anzahl weiterer Angler, Jogger, Spaziergänger   und Naturfreunde haben es beobachtet wenn diese Hunde auf Vögel, Enten und auch Hasen losgehen. Ich selbst habe es diesen Sommer gesehen, wie brütende Enten von Hunden dieser Leute aufgescheucht wurden. Nicht jede brütende Ente kommt in das Gelege zurück“, berichtet Manfred Schweighart dem Wochenblatt. 

Aber nicht nur für das wildlebende Tier sei es rund um den Stausee gefährlich, auch für  Menschen: „Angler werden regelmäßig von solchen Hunden kläffend und zähnefletschend umkreist. Ein Mann berichtete sogar davon, dass so ein Hund auf seine beiden Söhne losgehen wollte. Er bemerkte es gerade noch, bevor es richtig gefährlich wurde. Die Hunde zeigten schon knurrend ihre Zähne, als endlich der Hundebesitzer seine Tiere einholen konnte und dann ganz locker meinte: Die tun doch nichts“, schüttelt Schweighart den Kopf. Ganz ähnliche Aussagen liegen dem Wochenblatt auch von anderen Betroffenen vor.

„Es gibt auch schon einige Angler und auch Einheimische, die nur noch mit dem Pfefferspray bewaffnet um den Stausee unterwegs sind“, hat er erfahren. Schweighart hat vor allem die Beherbungsbetriebe in Postmünster im Visier. Hier gibt es ein Hunde-Hotel sowie Pensionen, die auf Urlauber mit Hunden ausgerichtet sind.

Bürgermeister Ludwig Eder glaubt nicht, dass es sich nur um Urlauber handelt, von vielen Fällen, in denen Spaziergänger oder Angler von Hunden attackiert wurden, ist ihm nichts bekannt: „Wir können aber auch nichts machen, wenn wir nicht wissen, wer da seine Hunde frei herumlaufen ließ“, fügt er hinzu. 

Auf den öffentlichen Wegen rund um den Stausee sei die Gemeinde zuständig, auf den Wiesen aber der Freistaat Bayern, sprich die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt. Die entsprechende Verordnung der Gemeinde (siehe Kasten) besage, dass auf den Wegen eine Anleinpflicht bestehe, so Eder.

Auf diese Verordnung verweist auch das Hotel bereits auf der Startseite seiner Homepage. In der Brutzeit seien die Hunde auch innerhalb des Naturschutzgebietes an der Leine zu führen, wird betont. „Nachspionieren“ kann das Hotel seinen Gästen freilich nicht, ob sie sich auch wirklich daran halten.

Die Polizei habe, wenn es die personelle Besetzung erlaube, immer wieder ein Auge auf den Stausee, so der Pfarrkirchner Dienststellenleiter Josef Frei: „Wir fahren schon Streife. Aber wenn uns nichts auffällt oder wir nicht konkrete Angaben erhalten, können wir nichts machen“, betont er.

Aktenkundig sei bei der Pfarrkirchner Polizei im Jahr 2012 lediglich ein Vorfall, als ein Fischereiaufseher und ein Hundehalter wegen dessen freilaufenden Hunden in Streit gerieten. Dabei soll es auch zu Beleidigungen und Tätlichkeiten gekommen sein. Beide Kontrahenten kamen aus dem Landkreis Rottal-Inn.

Auszug aus der Verordnung aus dem Jahr 1998:

Zum Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und zum Erhalt der öffentlichen Reinlichkeit ist in öffentlichen Anlagen, sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen das freie Umherlaufen von Hunden aller Art durch Anleinen eingeschränkt. Diese Verordnung hat Gültigkeit in den geschlossenen Ortsteilen Postmünster und Neu­hofen, im Bereich der Schule, des Kindergartens, der Spielplätze und der Schulbuswartehäuschen sowie auf den privaten Wegen rund um den Stausee in Postmünster. Zuwiderhaltungen gegen diese Verordnung stellen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Geldbuße bis 511,29 Euro bedroht.

Rottal-Inn