Gemeinsamer Antrag der Freien Wähler, Grünen, ÖDP, Bayernpartei und FDP
CSU soll nicht am Wahlrecht rumtricksen!

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 15:48 Uhr
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Fünf Parteien stemmen sich in Niederbayern gemeinsam gegen das Vorhaben der CSU-Landtagsfraktion, bei der Kommunalwahl und bei der Bezirkstagswahl das Auszählverfahren so zu ändern, dass mehr Sitze für die CSU herauskommen.

NIEDERBAYERN In einem bereits eingereichten Antrag an Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich beantragen Freie Wähler, Grüne, ÖDP, Bayernpartei und FDP, der Bezirkstag soll eine Petition an den Landtag richten und diesen auffordern, das bestehende Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer weiterhin beizubehalten und damit der Empfehlung von Ministerpräsident Seehofer zu folgen. Außerdem schlagen die Parteien vor, den Bayerischen Bezirketag als Spitzenverband der Bezirke für dieses Anliegen einzuschalten.

Die CSU als Mehrheitspartei will ihre absolute Machtstellung im Landtag nutzen, um bei der nächsten Bezirkstagswahl das bestehende und bewährte Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer durch das d`Hondt`sche Zählverfahren zu ersetzen, kritisieren die fünf Oppositionsparteien. Mit diesem Wahlrechtstrick würden die Reststimmen, die bei den Parteien und Wählergemeinschaften nicht für ein weiteres Mandat ausreichen, hauptsächlich der größten Partei, also der CSU, zugutekommen, kritisieren Freie Wähler, Grüne, ÖDP, Bayernpartei und FDP.

Die Parteien sind sich einig: „Wenn die CSU ihre absolute Mehrheit missbraucht und das Kommunalwahlrecht zu ihren Gunsten ändert, dann ist das nichts anderes als eine Verfälschung des Bürgerwillens, um die eigene Macht zu stärken“. Deutlicher kann die CSU gar nicht unter Beweis stellen, dass ihr die absolute Mehrheit in den Kopf gestiegen ist“, erklären die Bezirksräte Johann Weinzierl und Heinrich Schmidt (beide Freie Wähler), Markus Scheuermann (Grüne), Urban Mangold (ÖDP), Anton Maller (BP) und Toni Deller (FDP).

Hinweis:

Nach Art 1 (2) des Bayerischen Petitionsgesetzes sind juristische Personen des öffentlichen Rechts berechtigt, Petitionen an den Bayerischen Landtag zu richten, sofern die Petition einen Gegenstand ihres sachlichen Zuständigkeitsbereichs betrifft. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall gegeben.

Diese Pressemitteilung und den gemeinsamen Antrag an den Bezirkstagspräsidenten zeichnen nach Rücksprache die Bezirksräte Heinrich Schmidt und Johann Weinzierl (FW), Markus Scheuermann (Grüne), Urban Mangold (ÖDP), Anton Maller (Bayernpartei) und Toni Deller (FDP).

Passau