Jahresrückblick 2016
Zahlreiche Schleuserverfahren am Amtsgericht

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 15:35 Uhr
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2016 war das Amtsgericht Passau im Strafbereich damit beschäftigt, die zahlreichen Schleuserverfahren, die von der Staatsanwaltschaft Passau durch Anklage/Strafbefehlsanträge zum Amtsgericht Passau gebracht wurden, zu „verarbeiten“.

PASSAU Auch zahlreiche Strafverfahren, die wegen der Haftsachen im Schleuserbereich zunächst zurückgestellt werden mussten, wurden nach und nach 2016 verhandelt und erledigt. Durch die Unterstützung zweier neu eingestellter Richter und zusätzlicher 6 Angestellter für den Geschäftsstellenbereich Strafsachen- und Familiensachen konnten diese Aufgaben nach und nach erfüllt werden.

Auch wenn immer noch Flüchtlinge aus Nordafrika und auch dem Nahen Osten nach Deutschland kommen, ist die Zahl der Schleusungsverfahren im hiesigen Bezirk stark zurückgegangen, zumal die Schleuser nunmehr andere Wege (Italien, Schweiz) einschlagen, um Flüchtlinge nach Deutschland zu verbringen. Im Bereich Passau werden Schleuser jedenfalls nur noch relativ selten aufgegriffen.

Die Straf-/Jugendrichter mussten in über 1.918 Fällen Strafverhandlungen vorbereiten und führen, allein beim Schöffengericht Passau gingen 98, beim Jugendschöffengericht Passau 107 Anklagen ein. Zusätzlich sind von der Staatsanwaltschaft Passau beim Amtsgericht 2759 Strafbefehlsanträge gestellt und auch erlassen worden. Etwa 6 ½ Richter sind in diesem Strafbereich tätig.

Gegenüber 2015 war insgesamt eine zahlenmäßige Steigerung an Strafverfahren festzustellen, wenn man vom Ermittlungsrichterbereich absieht, in dem 2015 eine wahre Explosion an Haftsachen erfolgt war. Seitens des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Passau ist in über 680 Fällen eine Entscheidung über Haftanordnungen/Haftfortdauer oder Haftentlassung getroffen worden.

Ende des Jahres 2016 standen beim Amtsgericht Passau 1.223 erwachsene Personen und 185 Jugendliche bzw. Heranwachsende unter Bewährungsaufsicht, weil sie zuvor entweder zu Bewährungsstrafen verurteilt oder restliche Freiheitsstrafen/Jugendstrafen zur Bewährung ausgesetzt worden waren. Hier war eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2015 zu registrieren.

Bei den Zivilrichtern gingen 2016 2.074 neue Verfahren (etwas weniger als 2015) ein, wobei das Schwergewicht der Klagen bei Verkehrsunfällen, Kaufsachen und Wohnungsmietstreitigkeiten lag. 5 Richter waren hier vollbeschäftigt mit der Erledigung dieser Verfahren. Beim Familiengericht sind insgesamt 1.355 verschiedene Vorgänge neu zu bearbeiten gewesen, wobei vor allem Unterhaltssachen, Versorgungsausgleich- und Sorgerechtsentscheidungen getroffen werden mussten.

Die im Jahr 2015 erheblich angestiegene Zahl von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen ist wieder auf ein normales zu bewältigendes Niveau abgesunken, so dass auch die hohen Bestandszahlen aus dem Jahr 2015 nach und nach abgebaut werden konnten.

Im Insolvenzbereich war wieder ein Rückgang der Verfahren festzustellen. Hier ist das Amtsgericht Passau auch für das Amtsgericht Freyung mit zuständig. 2016 waren 352 Anträge auf Insolvenz – sogenannte Unternehmens- und Verbraucher(Privatpersonen)insolvenzen zu bearbeiten. In insgesamt 270 Fällen wurden dabei Insolvenzverfahren eröffnet. Dazu kamen noch einige Insolvenzverfahren unter Anwendung ausländischen Rechts. Allerdings sind 1.057 sogenannte Restschuldbefreiungsverfahren noch beim Amtsgericht Passau registriert. Restschuldbefreiungsverfahren bedeutet insoweit, dass der Schuldner während einer Laufzeit von einigen Jahren pfändbares Einkommen für die Gläubiger einziehen lässt. Nach Ablauf dieser Laufzeit kann dann eine Befreiung von der noch offenen Restschuld erfolgen. Dies soll den entsprechenden Personen die Chance zu einem wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen.

Die Zwangsversteigerungsabteilung hat 2016 94 Mal in sogenannte unbewegliche Gegenstände (Immobilien) vollstreckt. Hier ist noch ein Bestand von über 188 Verfahren vorhanden. An Vollstreckungssachen hatte das Amtsgericht Passau im Jahr 2016 insgesamt 5.686 Vorgänge zu bearbeiten. Haftbefehle zur Erzwingung einer Vermögensauskunft ergingen in über 1.532 Fällen. Die im Amtsgerichtsbezirk tätig gewesenen 16 Gerichtsvollzieher haben 2016 ein Gesamtbeitreibungsergebnis von über 3.594.843 Millionen Euro. Im Handelsregister waren 1.933 Vorgänge zu bearbeiten.

58 Neueintragungen erfolgten im Vereinsregister. Beim Amtsgericht Passau sind hier mittlerweile insgesamt über 2.263 Vereine eingetragen. Im Grundbuchamt wurden 6.642 Anträge auf Begründung oder Veränderung von Eigentum an Grundstücken und weiter 13.602 Anträge auf Eintragung/Veränderung oder Löschung von Rechten an Grundstücken bearbeitet. Hier sind 11 Rechtspfleger mehr als ausgelastet. Im Nachlassgericht sind 2.354 Testamentssachen schwerpunktmäßig von 3 Rechtspflegern und ihrer zuständigen Geschäftsstelle bearbeitet worden.

Das Betreuungsgericht hat im Jahr 2016 1.248 neue Betreuungen angeordnet. Insgesamt wurden Ende 2016 3.552 Betreuungen beim Amtsgericht Passau geführt. 68 derartige Betreuungen betreffen Vermögensverwaltungen von mehr als 400.000 Euro, 21 davon sogar Vermögensverwaltungen von über 1 Million Euro. 2 ½ Richter, fast 4 Rechtspfleger und die Geschäftsstelle sind hier vollauf beschäftigt. 29 Adoptionssachen waren 2016 beim Amtsgericht Passau anhängig gemacht worden. In 514 Fällen wurde eine sogenannte Erzwingungshaft bezüglich unwilliger säumiger Zahler angeordnet.

Hart gekämpft wird auch nach wie vor um die Punkte in der sogenannten Flensburger Verkehrssünderkartei. 519 Mal waren 2016 die 3 Bußgeldrichter des Amtsgerichts Passau insoweit im „Einsatz“. Hier war eine Steigerung von ca. 20 % festzustellen. Anzumerken ist, dass in diesem Bereich auch Fahrradfahrer zur Kasse gebeten werden, wenn sie zum Beispiel während der Fahrt mit einem Handy telefonieren. Auch wer mit einem Fahrrad einen Rotlichtverstoß begeht, muss mit erheblichen Kosten und auch mit einem Punkt in der Verkehrssünderkartei rechnen.

Aktuell:

Im Hinblick auf das vom Gesetzgeber vorgesehene und nun auf den Weg gebrachte Gesetz zur Aufhebung von Kinderehen, das unter anderem vorsieht, dass Ehen, die von Eheleuten im Alter von 16 bis unter 18 Jahren geschlossen wurden, im Regelfall wieder aufgehoben werden, sind beim Amtsgericht - Familienabteilung – Anfragen erfolgt, ob es auch entsprechende Ausnahmeregelungen für Eheschließungen im Alter zwischen 16 und 30 Jahren gäbe. Dies musste allerdings von hier aus verneint werden!

 Das „Orangerie-Gewächshaus“ im Garten des Amtsgerichts, eines der letzten Zeugnisse einer ursprünglichen Orangerie- und Gartenkultur im Passauer Land, ist mit erheblichem Kostenaufwand durch das Staatliche Bauamt Passau saniert, wiederhergestellt worden.Erfreulich kann das Amtsgericht Passau allerdings auch vermelden:

Das in der Zeit zwischen 1820 und 1826 errichtete Bauwerk ist als „hängendes Orangerie-Gewächshaus“ angelegt worden und steht angelehnt an eine hohe Stützwand der Gartenterrasse des Amtsgerichts Passau. Während des Jahrhunderthochwassers 2013 wurden die Mauer und auch das Orangerie-Gewächshaus stark in Mitleidenschaft gezogen, so dass beide nach und nach saniert werden mussten.

Das Orangerie-Gewächshaus ist das letzte Zeugnis einer früher – im 18. Jahrhundert – in Passau betriebenen Gartenkultur und damit wohl einzigartig. Es stellt sicher eine Bereicherung auch für die Stadtsilhouette am Innkai dar.

Passau