Was Geistliche dem Passauer Bischof Oster zu sagen haben
Der Brief der 20 Priester an ihren Oberhirten

09.07.2017 | Stand 29.07.2023, 15:37 Uhr
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Der Brandbrief an Bischof Stefan Oster von 20 engagierten „Priestern im Dialog" – davon viele aus der Region rund um Passau – zum Thema „Kirchliches Arbeitsrecht" und die Haltung des Bischofs dazu haben heute hohe Wellen unter den Gläubigen geschlagen. Damit sich jeder seine eigene Meinung über das Schreiben der Geistlichen an den Oberhirten bilden kann – hier der Brief im Original-Wortlaut:

PASSAU Sehr geehrter Herr Bischof,

wir sind bestürzt über die Nachricht, dass Sie den Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz zur Ordnung des kirchlichen Arbeitsrechtes bezüglich von wiederverheiratet Geschiedenen für unsere Diözese nicht in Kraft setzen. Die angesagte Änderung für kirchliche Anstellungsträger in Pfarrei und Caritas hatte die Erwartung geweckt, von bitteren Auseinandersetzungen mit oft bewährten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit der Kommune, mit der Gewerkschaft und mit der öffentlichen Meinung bewahrt zu bleiben. Die bisherige Regelung hat zu einer Atmosphäre der Angst, der Heimlichtuerei und der Denunziation geführt. Manche „Verhältnisse“ durften, aus Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes, auch zivilrechtlich nicht legalisiert werden, oft auch zum Schaden von Kindern.

Sehr geehrter Herr Bischof,

im Vorwort zur Kirchlichen Statistik 2014 schreiben Sie, dass „jeder Einzelne, der geht, sehr schmerzt“. Sie halten dagegen, „dass heute so viele Gläubige in unserem Bistum ein intensives Zeugnis der Menschlichkeit geben…“ Das geschieht gewiss nicht, wenn man einem einen Kündigungsbrief ausstellt!

Sehr geehrter Herr Bischof,

Sie erklären, die anstehende Entscheidung bedürfe noch einer kirchenrechtlichen Klärung. Nein, sie bedarf einer pastoralen Klärung! Wir Seelsorger hatten schon immer mit der Frage des Umgangs mit wiederverheiratet Geschiedenen unsere Probleme mit den zwei Seiten der kirchlichen Lehre, maßgebend vorgegeben in „Familiaris Consortio“. Ich lese dort, der Papst zusammen mit der Synode „möchte die Hirten herzlich ermahnen, den Geschiedenen in fürsorglicher Liebe beizustehen, damit sie sich nicht von der Kirche getrennt betrachten, da sie als Getaufte an ihrem Leben teilnehmen können, ja dazu verpflichtet(!) sind“. Ausdrücklich wird auch gesagt, dass sie am Messopfer teilnehmen sollen (FC 79; S.87). Dann blättert man um und liest weiter: „Die Kirche bekräftigt ihre von der Hl. Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratet Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen (S.88). Für Betroffene geradezu ein Hohn, für Seelsorger ein tiefes Dilemma!

Sehr geehrter Herr Bischof,

wir älteren und alten Priester sind aufgewachsen und haben uns für den Priesterberuf entschieden in einer Diözese, die in ganz Deutschland bekannt war für ihren Geist der Offenheit, Angstfreiheit, Menschennähe, der Dialog- und Reformbereitschaft. Das hat nicht wenige Theologiestudenten aus anderen Diözesen angezogen (besonders aus Regensburg), sich für die Diözese Passau weihen zu lassen. Manche Ihrer Aussagen und die besagte Entscheidung wecken die Befürchtung, dass Sie unsere Diözese in eine andere Ecke des kirchlichen Spektrums führen wollen. Das enttäuscht uns sehr, weil wir uns von einem jungen, dynamischen und lebenserfahrenen Bischof anderes erhoffen.

Mit freundlichen Grüßen

Passau