Hinweise des Polizeipräsidiums
Camping an der Donau: Was muss ich beachten?

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 0:04 Uhr
−Foto: Foto: Polizeipräsidium Niederbayern

Wer in Niederbayern an der Donau grillen und campen möchte, muss bestimmte Vorschriften beachten.

NIEDERBAYERN Die Donau ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Mit dem schönen Wetter zieht es auch die Menschen zunehmend an das Ufer. Das Polizeipräsidium Niederbayern und die Wasserschutzpolizei möchten zu Beginn der warmen Jahreszeit auf die Bestimmungen für Lagerfeuer, Camping und Müll hinweisen.

Wer im Freien Zelten will, braucht entweder einen Campingplatz, oder er muss einen Eigentümer finden, der das Zelten auf seinem Grundstück erlaubt. An der Donau ist Camping meist verboten. Das Befahren des Uferstreifens mit dem Auto oder das Aufstellen von Zelten am Wasser ist verboten. Eigene Hinweistafeln dazu sind nicht zu sehen, weil die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nicht die ganze Gegend mit Schilder zustellen will. Die Bereiche zwischen den Dämmen sind an der Donau zudem Vogelschutzgebiet. Die entsprechende Verordnung verbietet ebenfalls das Campen.

An der Donau dürfen zudem keine offenen Feuer entfacht werden. Insbesondere Feuerstellen, die die Grasnarbe zerstören, werden von den Beamten bei Kontrollen rigoros beanstandet. An diesen Stellen ist beispielsweise dann beim nächsten Hochwasser die Bodenerosion sehr schlimm und die Erde wird fortgeschwemmt. Ausnahmen gibt`s natürlich auch. So dürfen beispielsweise Wanderkanuten am Donauufer für eine Nacht ihr Zelt aufschlagen.

Bei Beanstandungen kommen die "wilden Camper" an der Donau meist mit einer Verwarnung davon. Wenn allerdings mehrere Zelte aufgeschlagen werden, Notstromaggregate, Lautsprecher oder „Dixi-Clo`s“ im Spiel sind, dann müssen die Betroffenen mit einer Anzeige rechnen. Ausführliche Informationen über Zelten, Grillen und offenes Feuer im Freien geben die Merkblätter des Staatsministeriums für Umwelt und Natur. Im Internet zu finden: HIER.

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