Engagement
Graf von Montgelas-Stiftung

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 18:01 Uhr
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Regierungspräsident Hillenbrand übergibt Stiftungsurkunde an Rudolf Graf von Montgelas

EGGLKOFEN/MÜNCHEN Regierungspräsident Christoph Hillenbrand hat am Dienstag, 27. März, die Urkunde über die Anerkennung der Graf von Montgelas-Stiftung mit Sitz in Egglkofen im Landkreis Mühldorf an den Stifter und alleiniges Mitglied des Stiftungsrats, Rudolf Konrad Graf von Montgelas und Freiherr von der Heydte, überreicht. An der Aushändigung nahm neben Landrat Georg Huber und Pierre Wolff (Vorstandsvorsitzender der Stiftung) auch der französische Generalkonsul in Bayern, Emmanuel Cohet, teil.

Die Graf von Montgelas-Stiftung pflegt das materielle und geistige Erbe des Ministers Montgelas und dessen Vor- und Nachfahren, von Jean-Baptiste Métivier, von Prof. August Weckbecker und weiterer Vertreter von Familien savoyischer Herkunft, die – wie die Montgelas – in den Dienst der bayerischen Herrscher getreten sind und verbreitet deren Leben und Werk. Des Weiteren soll die Stiftung den bayerisch-französischen Gedanken- und Personenaustausch in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen pflegen und die kulturelle Identität des Freistaats Bayern stärken.

Die Graf von Montgelas-Stiftung ist damit als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt der Vertreter der Stiftung, Pierre Wolff, unter der Telefonnummer 089-288051610, E-Mail: pw@montgelas-stiftung.eu.

Wie auch die Graf von Montgelas-Stiftung zeigt, engagieren sich immer mehr bekannte Unternehmen und Verbände mit einer eigenen Stiftung für ihr besonderes Anliegen. Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Die Stiftung ist eine ideale Möglichkeit, privates Vermögen – noch zu Lebzeiten oder von Todes wegen – auf Dauer, nachhaltig und nach seinen persönlichen Vorstellungen für das öffentliche Wohl einzusetzen. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Grundstockvermögen sollte aber mindestens 50000 bis 100000 Euro betragen.

Wer eine Stiftung gründen will, erhält bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 089-21760 oder unter www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/sicherheit/stiftungen nähere Informationen und den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.

Unser Bild zeigt (v.l.): Landrat Georg Huber, Regierungspräsident Christoph Hillenbrand, Rudolf Graf von Montgelas und Pierre Wolff, Vorstandsvorsitzender der Stiftung.

Mühldorf a.Inn