Unterbringung in der Psychiatrie
29-Jähriger griff seine Mutter an

20.12.2018 | Stand 04.08.2023, 3:46 Uhr
−Foto: n/a

Ein psychisch kranker 29-Jähriger attackierte seine Mutter am 16. April 2018 in der gemeinsamen Wohnung in Waldkraiburg verbal und körperlich. Nachdem Nachbarinnen die Polizei informiert hatten, ging der Beschuldigte auch auf die Beamten los. Die Mutter (51) und die Helfer in Uniform trugen glücklicherweise nur leichtere Verletzungen davon. Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs ordnete gestern die zeitlich nicht beschränkte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

WALDKRAIBURG Der Beschuldigte und seine 51 Jahre alte Mutter hatten sich an den zwei Prozesstagen nicht geäußert. Die Polizisten, die damals sogar Reizgas einsetzen mussten, um den 29-Jährigen zu bändigen, und andere Zeugen bestätigten jedoch weitgehend den Tatablauf. Der psychiatrische Sachverständige, Oberarzt Rainer Gerth vom Bezirksklinikum in Gabersee attestierte dem 29-Jährigen gestern eine psychotische Erkrankung, dazu eine Persönlichkeitsstörung von Krankheitswert mit paranoiden Zügen. Der Beschuldigte sei äußerst misstrauisch gegenüber seinem Umfeld, glaube beispielsweise, vergiftet zu werden. Hinzu komme eine – wenn auch nicht sehr ausgeprägte – Suchtmittelproblematik. Bei den Taten sei seine Schuldfähigkeit sicher erheblich vermindert, möglicherweise völlig aufgehoben gewesen. Der Beschuldigte habe keine Krankheitseinsicht und sei nicht bereit, sich behandeln zu lassen. Die Prognose sei „ausgesprochen ungünstig“. Die Wiederholungsgefahr für ähnliche Taten sowie die Gewaltbereitschaft gegenüber der Mutter stufte Gerth als hoch ein. Die Voraussetzungen für Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus seien erfüllt.

Staatsanwältin Barbara Miller erachtete den Sachverhalt als „im wesentlichen nachgewiesen“ – mit einer laut um Hilfe schreienden weiblichen Stimme, Drohworten eines Mannes wie „Ich bring dich um“, entsprechenden Verletzungen bei der Mutter, die zum Beispiel nicht von einem Sturz stammen könnten. Der rechtsmedizinische Gutachter, Professor Dr. Fritz Priemer aus Wonneberg, habe eine potenziell lebensgefährdende Behandlung der Mutter durch den Sohn bestätigt. Der 29-Jährige habe die 51-Jährige massiv geschlagen und ihr die Luft abgestellt. Die Unterbringung in der Psychiatrie sei anzuordnen, Bewährung komme nicht in Betracht.

Der Verteidiger, Ulrich Fuchs aus Miesbach, argumentierte, die Frage sei, ob von dem Beschuldigten „eine ständige Gefahr“ ausgehe. Eine Therapie unter Zwang werde nicht erfolgreich sein. Der Anwalt verneinte eine „lebensgefährliche Behandlung“ der Mutter. Es gebe andere Erklärungen für ihre Verletzungen, zum Beispiel lautes Schreien. Die psychische Situation seines Mandanten habe sich stabilisiert, weitere Taten seien nicht zu befürchten. Der Antrag auf Unterbringung sei zurückzuweisen. Der 29-Jährige habe erkannt, etwas machen zu müssen und werde seine Medikamente freiwillig, aber nicht zwangsweise nehmen. Der 29-Jährige sagte im „letzten Wort“: „Ich habe Scheiße gebaut, großen Mist gemacht und meine Mutter verletzt.“ Er sicherte zu, er wolle auf freiem Fuß alles tun, um die Tat wieder gut zu machen und der Mutter zu helfen.

Im Urteil unterstrich der Vorsitzende Richter, der Beschuldigte sei krank und habe schwerwiegende Straftaten begangen. Das erfordere die Unterbringung – damit der 29-Jährige „endlich mal behandelt wird, damit so etwas nicht wieder vorkommt“. Die Kammer habe auch auf eine lebensgefährdende Behandlung der Mutter erkannt. Für die begangenen Taten – gefährliche wie vorsätzliche Körperverletzungen, Bedrohung sowie tätliche Angriffe auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – könne der schuldunfähige Täter nicht bestraft werden. Erich Fuchs hob weiter heraus, der Beschuldigte sei „total darauf fokussiert gewesen, seine Mutter zu verletzen“. Die Frage der Unterbringung habe das Gericht bejaht. Man kenne den Anlass der Tat an der Mutter nicht. „Mit Sicherheit aber wäre ohne die Zeuginnen und die Polizei noch mehr passiert“, konstatierte der Vorsitzende Richter. Schon mehrmals sei es gegenüber verschiedenen Leuten zu Bedrohungsszenarien gekommen. Eine Behandlung sei unbedingt erforderlich. Bisher habe sich der 29-Jährige nicht behandeln lassen. Aktuell nehme er wieder keine Medikamente mehr. Entscheidend sei: „Unbehandelt besteht Gefahr, dass es wieder zu solchen Dingen kommt. Das können wir nicht verantworten.“ Es sei die Entscheidung des Beschuldigten, ob er freiwillig an einer Therapie mitwirke. „Zu wünschen wäre es“, schloss Fuchs.

Mühldorf a.Inn