Pilotprozess in Landshut
1,6 Millionen Internet-Nutzer eiskalt abgezockt?

08.07.2017 | Stand 02.08.2023, 4:02 Uhr
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Der Auftakt eines Pilotprozesses gegen die „Champions League“ der Internet-Abzocker hat am Montag vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landshuter Landgerichts begonnen. Dem hessischen Brüderpaar Andreas (40) und Jan S. (30) sowie dem als „Stroh-Geschäftsführer“ fungierenden Slowaken Alexander V. (34) wird vorgeworfen, Internet-Nutzern kostenpflichtige Abos für eigentlich kostenlose Downloads untergeschoben zu haben.

LANDSHUT Um die Dimensionen des Prozesses zu umreißen, ein paar Fakten aus der Anklage: Insgesamt rund 1,6 Millionen Internet-Nutzer erhielten von Januar bis Oktober 2010 Mahnschreiben des damals in Osnabrück ansässigen Rechtsanwalts Olaf T., der inzwischen eine Kanzlei bei München betreibt. Eingefordert wurden namens der von den Brüdern Andreas und Jan S. und ihrem Geschäftsführer Alexander V. betriebenen „Antassia GmbH“ und der von ihr betriebenen Homepage „top-of-software.de“ jeweils 96 Euro für ein Jahresabonnement. Dazu noch Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 32,50 Euro sowie eine Auslagenpauschale von 6,50 Euro. Das Überraschende: Insgesamt rund 25.800 Empfänger der Mahnschreiben überwiesen die Mitgliedsbeiträge – sage und schreibe über 3,5 Millionen Euro!

Wie die Internetnutzer im wahrsten Sinne des Wortes „gelinkt“ wurden, beschreibt die Anklage so: Mit Werbeanzeigen bei Internetsuchmaschinen seien die Surfer bei der Suche nach populären Freewareprogrammen auf die Seite „top-of-software.de“ gelockt worden. Dort habe es dann jeweils Links zu den Seiten der Urheber zum Herunterladen gegeben.

Der jeweilige Link, so die Anklage, sei den Usern seitens der „Antassia“ aber nur nach Anmeldung zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft mit einer Laufzeit von zwei Jahren zur Verfügung gestellt worden. Kosten pro Jahr: 96 Euro. Bis November 2010 habe sich aber auf den Seiten der „Antassia“ kein Hinweis auf eine Kostenpflichtigkeit befunden, lediglich die „Vorteile als Member (Mitglied)“ seien beschrieben worden.

Anwalt Olaf T. räumte vor dem Landshuter Landgericht zwar ein, das umfassende Inkassomandat angenommen zu haben, aber er habe auf die Gestaltung der Internet-Seiten, die seiner Kenntnis nach von Experten juristisch geprüft gewesen und rechtlich nicht zu beanstanden gewesen seien, keinerlei Einfluss genommen. Seine Tätigkeit habe sich auf das Inkasso beschränkt. Dass er das Mandat 2010 niedergelegt habe, sei dem „massiven öffentlichen Druck“, dem er sich ausgesetzt gesehen habe, zuzuschreiben. Im laufenden Prozess gehe er von einem Freispruch aus, denn er sei überzeugt, nichts Strafbares getan oder gefördert zu haben.

Die Anwälte der Brüder Andreas und Jan S. wiesen ebenfalls darauf hin, dass die fraglichen Seiten von renommierten juristischen Spezialisten überprüft worden seien und inzwischen auch schon zahlreiche zivilrechtliche Entscheidungen zu ihren Gunsten ausgefallen seien, weil auf die Kostenpflichtigkeit von Abos klar und deutlich neben der Anmeldemaske hingewiesen worden sei.

Für den Prozess sind vorläufig elf Verhandlungstage angesetzt worden, zu denen über 50 Zeugen – vornehmlich Geschädigte aus Niederbayern – geladen sind. Mit einem Urteil ist nicht vor Ende Oktober zu rechnen.

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