Offene Antwort auf offenen Brief
Theater: Jetzt redet der Regierungspräsident

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 14:05 Uhr
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Vor einer Woche hatte sich die Landshuter Stadträtin Maria Haucke (SPD) mit einem offenen Brief an den Regierungspräsidenten Heinz Grunwald gewandt und um die Hilfe der Regierung bei der Sanierung des Theaters gebeten. Jetzt kam die Antwort. Gefallen wird sie den Theaterfreunden nicht.

LANDSHUT Der Brief im Wortlaut: "Sehr geehrte Frau Haucke, vielen Dank für Ihren offenen Brief vom 30.11.2012. Auch mir liegt, wie Sie wissen, das Stadttheater sehr am Herzen. Die aus sicherheitstechnischen Gründen notwendige Sanierung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt des Theaters und wurde und wird auch von uns nicht in Frage gestellt.

Ein erfolgreicher Abschluss der Sanierungsmaßnahme setzt aber ebenso voraus, dass die Stadt Landshut die dafür erforderlichen finanziellen Lasten tatsächlich tragen kann. Im welchem Umfang dies möglich ist, beurteilt sich alleine anhand der Haushaltslage der Stadt Landshut. Aufgrund der Höhe der Verschuldung halten wir als Rechtsaufsichtsbehörde die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Landshut für gefährdet. Eine Ausweitung der Schulden sehen wir – seit Jahren – grundsätzlich nicht mehr als vertretbar an.

Nur ausnahmsweise haben wir mit Blick auf die Erfüllung von Pflichtaufgaben im Bereich der Berufsschule auf dringende Bitte der Stadt Landshut in den Jahren 2011 und 2012 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von jeweils 6 Mio. € zugelassen. Die Genehmigung erfolgte aber unter der Auflage, dass die Kreditaufnah-me nur insoweit ausgeschöpft werden darf, als diese zur Finanzierung der im Vermögenshaushalt des Jahres 2012 eingeplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen benötigt wird.

Minderausgaben oder Mehreinnahmen im Haushaltsvollzug sind zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme einzusetzen. Sie dürfen nicht für zusätzliche Investitionen verwendet werden - so haben wir seinerzeit formuliert. Auf Nachfrage des Kämmerers haben wir zuletzt am 09.11.2012 mitgeteilt, dass eine Nettoneuverschuldung in Hinblick auf die Sanierung der Berufsschule nur ausnahmsweise gerechtfertigt ist, wenn die Stadt Landshut den Investitionskostenzuschuss an den Berufsschulverband man-gels anderer eigener Mittel nicht finanzieren kann.

Hierfür entfällt aber die Grundlage, wenn die Eigenmittel nur deshalb nicht ausreichen, weil die Stadt Landshut gleichzeitig aufschiebbare freiwillige Investitionsmaßnahmen durchführt. Aufschiebbar sind Investitionen, die nicht aus Gründen der Sicherheit oder des Erhalts der Bausubstanz dringend erforderlich sind. Wie die Stadt Landshut die Zeit während der Sanierung des Stadttheaters abdeckt, ist ganz allein die Entscheidung des Stadtrats.

Die beiden anderen Mitgliedsstädte des Zweckverbands Landestheater Niederbayern haben seinerzeit kostengünstigere Lösungen gefunden, ohne dass der Zweckverband in Frage gestellt worden wäre. Weder ich noch die Regierung von Niederbayern haben die Zukunft des Zweckverbandes thematisiert, so dass aus meiner Sicht kein Anlass dazu besteht, um Arbeitsplätze zu fürchten. Ich bin im Gegenteil sicher, dass die Stadt Landshut ihre schwierige Aufgabe, die bestehende finanzielle Situation und die an sie gestellten Ansprüche und Wünsche in ein vertretbares Verhältnis zueinander zu bringen, auch weiterhin erfolgreich bewältigen wird. Wo hierzu – unter Beachtung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts – unser Rat erbeten wird, sind wir auch weiterhin gerne dazu bereit."

Landshut