1.200 Euro Geldstrafe
Bombendrohung gegen "Grattler"

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 14:59 Uhr

Dass eine Überweisung wegen Miesen aus seinem Konto nicht ausgeführt wurde, ärgerte den 49-jährigen Gelegenheitsarbeiter Robert B. aus Moosinning dermaßen, dass er per Telefon mit einer Bombe drohte.

MOOSINNING/LANDSHUT Dafür muss er jetzt eine Geldstrafe von 1.200 Euro berappen, außerdem dürfte ihm noch die Rechnung für den aufwändigen Polizeieinsatz ins Haus flattern.

Der gelernte Möbelschreiner, der seit zehn Jahren wegen einer Stauballergie seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und deshalb von Hartz IV und Zuverdiensten durch Gelegenheitsarbeiten lebt, hatte im März dieses Jahres bei der Moosinninger Bank eine Überweisung in Auftrag gegeben. Allerdings war sein Konto in den Miesen, die Überweisung wurde nicht getätigt, stattdessen das Konto auch noch mit einer Bearbeitungsgebühr von fünf Euro belastet.

Da rastete der wegen Betrugs und Fälschung von Gesundheitszeugnissen vorbestrafte 49-Jährige aus und griff zum Telefon.

Der Bankkauffrau (34) am anderen Ende der Leitung machte er unmissverständlich klar: „Ihr seid‘s alle Grattler, ich schmeiß euch eine Bombe rein, ich bringe euch alle um.“ Die Bombendrohung sorgte für helle Aufregung, mit einem Großaufgebot durchsuchte die Polizei die Bank, aber die Drohung erwies sich als schlechter Scherz.

Beim Strafrichter des Erdinger Amtsgerichts handelte sich der Gelegenheitsarbeiter eine Geldstrafe von 1.200 Euro (80 Tagessätze à 15 Euro) ein. Dagegen ging er in die Berufung, wobei ihm Vorsitzender Richter Eugen Larasser von der 2. Strafkammer des Amtsgerichts das Angebot machte, dass für den Fall eines Geständnisses die Geldstrafe merklich reduziert würde.

Davon wollte Robert B. allerdings nichts wissen, beharrte darauf, „missverstanden“ worden zu sein. Beim Telefonat habe er nämlich gesagt: „Normalerweise gehört ihr in die Luft gesprengt.“ Schließlich sei er davon ausgegangen, dass sein Konto gedeckt sei und die Überweisung willkürlich nicht ausgeführt werde.

Die betroffene Bankkauffrau bestätigte, dass von „Normalerweise...“ keine Rede sein könne. Robert B. sei am Telefon, wie schon einige Tage vorher äußerst aggressiv gewesen.

Diesen Eindruck hatte auch die Polizeibeamtin (27), die mit der Festnahme des Gelegenheitsarbeiters betraut war. Er sei zunächst nicht daheim gewesen, dann mit dem Auto gekommen und habe äußerst aufgebracht mehrfach wiederholt, „dass er eine Bombe in die Bank werfen will, er es ernst damit meint und heute noch hinfährt.“ Danach sei er zunächst davon gelaufen, schließlich habe man ihn stellen und festnehmen können.

Das Urteil war nach diesen deutlichen Zeugenaussagen keine Überraschung mehr: Die Kammer verwarf die Berufung.

Landshut