Westtangente: Stadt muss Bürgerbegehren zulassen
Stadt will Richterspruch akzeptieren

06.07.2017 | Stand 13.09.2023, 5:10 Uhr
Alexander Schmid

Das war deutlich: Das Verwaltungsgericht in Regensburg hat die Stadt Landshut am heutigen Mittwoch angewiesen, das Bürgerbegehren gegen die Westtangente zuzulassen. Ein juristischer Sieg für die Bürgerinitiative. Oberbürgermeister Hans Rampf ist alles andere als zufrieden.

LANDSHUT Die Bürgerinitiative hatte gegen die Stadt geklagt, weil diese die Fragestellung der Tangentengegner nicht zulassen wollte. Die Bürger für Landshut wollten bei dem Bürgerbegehren die Frage "Sind Sie für die Erhaltung des Naherholungsgebiets Isarauen westlich von Landshut und gegen den Bau einer Westanbindung?" auf dem Wahlzettel stehen haben.

Die Stadt Landshut sah darin eine unzulässige Verknüpfung zweier Themenkomplexe und somit die Fragestellung als rechtlich nicht haltbar an. Die Bürgerinitiative hatte die Fragestellung vorab aber juristisch prüfen lassen und von ihrem Rechtsvertreter grünes Licht bekommen.

Im Landshuter Stadtrat hatte sich der Vertreter der Bürgerinitiative von den verschiedensten Stadträten schlimmste Vorwürfe anhören müssen. Unter anderem wurde der BI Schummelei in Bezug auf die Unterschriftenliste für die Durchführung eines Bürgerbegehrens unterstellt. Das Verwaltungsgericht stärkte den Tangentengegnern jetzt den Rücken. 

Wie Oberbürgermeister Hans Rampf am Mittwochnachmittag gegenüber dem Wochenblatt erklärte, würde mandie Entscheidung akzeptieren. "Es wäre nicht fair gegenüber den Bürgern, jetzt dagegen weiter rechtlich vorzugehen", so Rampf, für den die Entscheidung des Richters alles andere als nachvollziehbar ist.

Unser Foto zeigt Mitglieder der BI mit Vertretern der Stadt Landshut.

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