BI gegen Westtangente zieht vor Gericht
Das "Halbwissen" mancher Stadträte

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 17:19 Uhr

Am Montag gab die BI „Pro Lebensraum Landshut Contra Westtangente" ihre weitere Vorgehensweise im Bezug auf das geplante Bürgerbegehren bekannt. Dieses war vom Stadtrat als unzulässig eingestuft worden. Die BI lässt sich das nicht gefallen und leitet nun rechtliche Schritte gegen die Stadt ein.

LANDSHUT Thomas Zetterer, der Sprecher der BI zeigte sich auf der Pressekonferenz entrüstet über das von den Stadträten als unzulässig erklärte Bürgerbegehren. Beide Kritikpunkte, die die Stadt der Initiative vorwarf seien nicht gerechtfertigt, so Zetterer.

Der erste Vorwurf der Stadträte bezog sich auf die Fragestellung des Begehrens, welche angeblich zu unpräzise sei und zwei verschiedene Verfahrensgegenstände miteinander verknüpfe. Dies widerspreche dem Kopplungsverbot. Die BI erklärte auf der Pressekonferenz jedoch, dass die Rechtmäßigkeit der Fragestellung zuvor bereits von der Regierung Niederbayern bestätigt wurde.

Des Weiteren warfen die Stadträte der Bürgerinitiative vor, man habe sich die über 3.000 Unterschriften durch verschiedene Listen erschlichen. Zetterer bestätigte zwar, dass es drei verschiedene Fragebögen gab, alle jedoch eine einheitliche Fragestellung befolgten. Ziel sei es außerdem nicht nur gegen die von der Stadt geplante Variante 7 einer Westtangente Einspruch zu erheben, sondern gegen jegliche Art der Westanbindung.

Jedoch wies Zetterer nicht nur inhaltliche Vorwürfe zurück, er selbst kritisierte auch die Wortwahl und das Verhalten einiger Stadträte, die durch „Halbwissen und mangelnde Fähigkeit, sich in die Position von Landshuter Bürgern hineinzuversetzen, geprägt ist.“ Die BI hofft, dass sich die Konsequenzen des Plenums in den nächsten Kommunalwahlen widerspiegeln werden.

„Wir wollen uns nicht die Regeln der Stadt diktieren lassen", so Zetterer. Den ersten Schritt des weiteren Vorgehens stellt deshalb das Einreichen einer Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg dar. Außerdem wurde für den März ein ganzer Aktionsplan mit diversen Veranstaltungen erstellt, der zum Beispiel Informationsstände in der Altstadt sowie Lauf- und Walkingtreffs in den Isarauen vorsieht.

Ziel der Bürgerinitiative ist es, die Landshuter umfassend über das Thema Westtangente zu informieren und so einen Bürgerentscheid nach den Regeln der BI und basierend auf Fachwissen in der Bevölkerung zu erreichen.

Der mit dem Fall beauftragte Anwalt Dr. Ulrich Kaltenegger räumte der Bürgerinitiative gute Chancen ein den Prozess zu gewinnen. Somit könnte es dazu kommen, dass neben dem Ratsbegehren der Stadt auch ein Bürgerbegehren der Initiative stattfindet. „Die rechtlichen Erfolgsaussichten sind gut“, so Kaltenegger. Ziel der BI ist es, beide Abstimmungen an einem gemeinsamen Wahlsonntag miteinander zu verbinden. Dies wäre in Form eines Fragebogens möglich, der zu erst jeweils die Fragen der beiden Begehren beinhaltet und als Letztes eine Frage präsentiert, die eine Stichwahl zwischen den beiden erfordert. Somit sei sicher gestellt, dass man zu einem eindeutigen Ergebnis kommt, so Kaltenegger.

Sollte die Stadt dem Vorschlag eines gemeinsamen Wahlsonntags beider Begehren zustimmen, müsste sie jedoch den geplanten Termin vom 6. Mai wieder fallen lassen denn bis die rechtlichen Schritte der Bürgerinitiative wirksam würden, könnte es bis August dauern.

Landshut