„Gravierende Fehler bei der Planung“
Wörther Turnhalle: Gemeinde sieht sich durch Gutachter bestätigt

10.07.2019 | Stand 12.10.2023, 10:48 Uhr
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Der Streit um die Kleinsporthalle in Wörth geht in die entscheidende Phase. Jetzt liegt das gerichtliche Gutachten vor, am Landgericht Landshut läuft das selbstständige Beweisverfahren. Das Gericht muss in letzter Konsequenz darüber entscheiden, wie es mit dem Bauwerk weitergeht. Bürgermeister Stefan Scheibenzuber wollte sich nur kurz äußern. „Der Gutachter sieht gravierende Fehler bei der Planung, der Ausführung und der Überwachung des Baus.“

WÖRTH/ISAR Die Bauarbeiten waren vor eineinviertel Jahren eingestellt worden, seitdem liegen die Gemeinde und Bürgermeister Stefan Scheibenzuber mit dem Architekten Jakob Oberpriller im Clinch. Der Ärger dreht sich um erhebliche bauliche Mängel im Sockelbereich der Holzständer-Konstruktion. Die Gemeinde selbst hatte zuvor Gutachten in Auftrag gegeben, die diese Mängel festgestellt hatten, da Gespräche mit dem Planer im Vorfeld erfolglos geblieben waren. Oberpriller hatte dagegen gehalten, dass die Schäden teilweise erst durch die Gutachter entstanden seien. Da die Streitigkeiten nicht zu klären waren, hatte die Gemeinde Wörth einen gerichtlichen Gutachter zur Klärung des Sachverhalts angefordert. Das Gutachten, das dem Landgericht Landshut bereits vorliegt, ist nun auch den beiden streitenden Seiten ausgehändigt worden.

Bürgermeister Scheibenzuber hat die Angelegenheit an Rechtsanwalt Günther Eder, der seine Stellungnahme am gestrigen Dienstag dem Wörther Gemeinderat vorstellte, übergeben. Eders Einschätzung des gerichtlichen Gutachtens: „Der Gutachter sieht zwei gravierende Planungsfehler des Architekten – zum einen bei der Holzkonstruktion, zum anderen bei der Abdichtungsplanung, inklusive Materialwahl.“ Darüber hinaus läge „eine Fülle an handwerklichen Ausführungsfehlern“ vor. Anwalt Eder: „Nach Beurteilung des Gutachters hätte der Architekt bei der Bauüberwachung die Fehler der Firmen erkennen müssen.“

Laut Eder schlägt der Gutachter zwei Möglichkeiten der Mängelbeseitigung im Sockelbereich vor: Entweder eine risikobelastete „Grabenlösung“ mit einem enormen zusätzlichen Aufwand – verbunden mit einer einhergehenden Wertminderung. Oder aber eine Änderung der Sockelkonstruktion von Holz auf Beton, was weitaus kostenintensiver, jedoch auch langlebiger sei.

Auch Jakob Oberpriller liegt das gerichtliche Gutachten mittlerweile vor. Der Architekt wollte die Beurteilung durch den gerichtlichen Gutachter jedoch nicht kommentieren. „Das Gutachten an sich ist völlig bedeutungslos, weil nicht die aktuelle Planung berücksichtigt wird. Das Gutachten hätte man sich sparen können.“ Er, so Oberpriller, wie auch die Handwerker seien aufgefordert, bis zum 14. Juli eine Stellungnahme beim Landgericht einzureichen.

Im Wörther Rathaus geht man davon aus, dass auch das Gericht der Einschätzung des „bayernweit anerkannten Gutachters“ folgt.

Landshut