Der 52-Jährige war am Freitag, 28. Juli 2017, ums Leben gekommen, als sich von der Ladefläche eines Muldenkippers - an dessen Steuer der 48-jährige Angeklagte saß - 18,5 Tonnen glühend heißer Asphalt über ihn ergossen. Statt eines kleinen Schiebers hatte sich plötzlich die komplette Klappe am Heck des Fahrzeugs geöffnet. Die Staatsanwaltschaft sah zunächst den Fahrer des Muldenkippers in der Schuld und warf ihm fahrlässige Tötung durch einen Bedienfehler vor. Nach Prozessauftakt gab es daran aber schnell Zweifel.
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