43-Jähriger ermordete seine Mutter
Tödliche Messerstiche im Wahn

30.10.2018 | Stand 13.09.2023, 1:58 Uhr
−Foto: Foto: Reilhofer

Ein 43-Jähriger aus dem Landkreis Landshut hat seine Mutter brutal getötet – er ist psychisch krank und wird jetzt in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

LANDSHUT Fünf Tage vor Heiligabend kam es im letzten Jahr zu einem schrecklichen Gewaltverbrechen. Ein 43 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Landshut hat seine eigene Mutter erst gewürgt und dann bestialisch erstochen. Wegen Totschlags an seiner Mutter ist vor dem Landgericht Landshut am Dienstag das Sicherungsverfahren gegen den 43-jährigen Mann aus dem Landkreis Landshut eröffnet worden. Der Vater von zwei kleinen Kindern ist schwer psychisch krank.

Laut Anklage fuhr der Ingenieur am 19. Dezember 2017 gegen Abend zu seiner Mutter nach Loiching (Landkreis Dingolfing-Landau). Nachdem es zwischen den beiden zu einem lauten Streit gekommen sein soll, schlug der Sohn seiner Mutter mehrmals auf den Kopf und würgte sie. Danach habe er mindestens 30 Mal mit einem Messer auf ihren Hals, Brust sowie ihren Bauch- und Genitalbereich eingestochen. Mit einem schraubenzieherähnlichen Gegenstand soll er dann auf die 64 Jahre alte Frau noch weitere sechsmal eingestochen haben. Polizisten – im Einsatz war damals auch ein Sondereinsatzkommando – fanden die Schwerverletzte. Doch ihre Wunden waren so schwerwiegend, dass sie noch an Ort und Stelle verblutete.

Laut Staatsanwaltschaft leidet der Angeklagte an einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis. Er soll daher nicht in der Lage gewesen sein, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. So seien infolge seines Zustandes erheblich rechtswidrige Taten von ihm zu erwarten, was ihn für die Allgemeinheit gefährlich mache.

Er habe mit seiner Mutter eigentlich ein gutes Verhältnis gehabt, sagte der Mann vor Gericht aus. Allerdings sei sie seit 2002 ihrer Esoterikneigung nachgegangen, habe „ständig mit Weihwasser rumgespritzt, Exorzismen gebetet und gependelt.“ Es sei immer schlimmer geworden. „In meiner Psychose ist mir das alles als große Bedrohung vorgekommen, was der Auslöser für die Tat war“, so der Angeklagte. In der Nacht zum Tattag habe er seine Frau angespuckt, weil seine Mutter ihm am Tag zuvor prophezeit hatte, dass die sich von ihm trennen werde.

Am nächsten Morgen gab es Streitigkeiten mit seiner Frau wegen des Anspuckens. Danach ist er zu seiner Mutter wegen deren Prophezeiung gefahren. „Und wie es der Teufel will, hat sie gerade eine Esoteriksession aufgebaut, in der Mitte unser Hochzeitsbild, und hat darüber gependelt. Da habe ich gedacht, das Pendeln ist schuld und habe es ihr verboten“, erzählte der Angeklagte.

Er habe sie angeschrien damit aufzuhören und wollte dann das Haus verlassen, dabei habe sich seine Mutter ihm wie ein Körperpendel in den Weg gestellt und ihm Vorwürfe gemacht. „Da hat es mich getroffen wie der Blitz und von den nächsten fünf bis sechs Sekunden habe ich keine Erinnerung mehr“. Das Nächste, an das er sich erinnern könne, war, dass er seine Mutter mit voller Kraft würgte. „Danach habe ich auf sie mit dem Messer vom Messerblock so lange auf sie eingestochen, bis Ruhe war.“ Im Auto auf der Heimfahrt habe er sich gedacht, er „lebe in einer Computersimulation“. Bei der späteren Verhaftung wehrte er sich. „Ich dachte, ich bin der Teufel und kann meine Handschellen zerreißen.“ Die Beamten gaben an, er hätte in unterschiedlichen Stimmlagen gesprochen. Zu einem Polizisten hielt er Blickkontakt und sagte zu ihm mit leerem Blick: „Du wirst von Satan besessen sein und wirst sterben“, erklärte der 25-jährige Beamte.

Seitdem er im Bezirkskrankenhaus sei und medikamentös behandelt werde, gehe es ihm gut. Er sehe ein, dass er krank sei und Behandlung brauche. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Anklage, Verteidiger, Gutachterin und Schwurgericht waren der gleichen Meinung. Während der Tat habe der 43-Jährige das klassische Krankheitsbild eines Patienten gezeigt, der an paranoider Schizophrenie leide.

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