Das Verfahren wurde eingestellt
Festwirt Peter Vorholzer muss satte 120.000 Euro zahlen!

27.09.2018 | Stand 13.09.2023, 0:51 Uhr
−Foto: Foto: Sobolewski

Der Landshuter Gastronom muss zwar tief in die Tasche greifen, darf aber seine Konzession behalten und weiterhin selbstständig arbeiten. Dies ist das Resultat einer Verständigung zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Vorholzers Anwalt Harald Seiler, die die Verhandlung am Donnerstagnachmittag schließlich unnötig machte.

LANDSHUT Der Sitzungssaal 2 am Landshuter Amtsgericht blieb am Donnerstag um 13 Uhr geschlossen. Die Fortsetzung der Verhandlung gegen Peter Vorholzer vom 13. September war zwei Wochen danach kurzfristig abgesetzt worden. Der Grund: Richter Alfred Zimmerer, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger des angeklagten Gastronomen hatten sich an den Tagen zuvor verständigt. Pressesprecher Markus Brümmer zum Wochenblatt: „Das Verfahren gegen Herrn Vorholzer ist gegen Zahlung einer Auflage von 120.000 Euro vorläufig eingestellt worden.“

In der Angelegenheit vor Gericht hatte sich die Frage gestellt, ob der Geschäftsführer von „LA Bowling“ in Landshut in der Zeit von September 2012 bis Dezember 2014 selbstständig tätig oder aber beim Landshuter Gastronom Peter Vorholzer angestellt war. Für die Staatsanwaltschaft hatte sich der Verdacht aufgedrängt, dass der Geschäftsführer nicht selbstständig in Erscheinung getreten war, schließlich habe dieser unter anderem außer seinem eigenen Laptop nur Einrichtungen von Vorholzers Unternehmen genutzt.

Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft vermutet, dass Peter Vorholzer die Sozialversicherungsbeiträge für die 28 Monate – insgesamt 32.939 Euro – der Krankenkasse vorenthalten hat.

Vorholzers Rechtsanwalt Harald Seiler hatte beim ersten Verhandlungstermin am 13. September vorgeschlagen, die Verhandlung zu vertagen, um Verständigungsgespräche führen zu können, worauf man sich schließlich einigen konnte.

Bei diesen Gesprächen konnte nun der Kompromiss gefunden werden, dass Peter Vorholzer eine Geldauflage von satten 120.000 Euro an vier gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss. Im Gegenzug wird das Verfahren gegen den Festwirt eingestellt. Für Vorholzer war diese Einigung eminent wichtig, schließlich stand seine Konzession – und somit seine berufliche Karriere – auf dem Spiel. Durch die Zahlung der hohen Geldauflage von 120.000 Euro kann Peter Vorholzer zumindest seine Geschäfte weiter führen und sich auch weiterhin für Volksfeste wie die Landshuter Dult bewerben.

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