Sechsstelliger Schaden entstanden
Klinikum Landshut verliert Prozess gegen Chefarzt Dr. Dinkel

29.06.2018 | Stand 04.08.2023, 6:01 Uhr
−Foto: Foto: Tobias Grießer

Vor dem Landesarbeitsgericht in München war die Berufung des Landshuter Chefarztes Dr. Hans-Peter Dinkel, gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Landshut erfolgreich. Chefarzt Dr. Dinkel darf ab sofort wieder sämtliche Leistungen für Patienten in seiner radiologischen Praxis anbieten.

LANDSHUT Das erklärte sein Anwalt Dr. Michael Scheele in einer Pressemitteilung der Legal Alliance Rechtsanwälte München am Freitag. Zuvor hatte das Arbeitsgericht dieses auf Antrag des Klinikums mittels Einstweiliger Verfügung untersagt. Die Geschäftsleitung des Klinikums sah in der Tätigkeit von Dr. Dinkel einen unzulässigen Wettbewerb.

Das Landesarbeitsgericht war anderer Meinung. Der frühere Geschäftsführer des Klinikums habe an Eides statt bestätigt, dass Herrn Dr. Dinkel bei Abschluss seines Dienstvertrages im Jahr 2004 die umfassende radiologische Versorgung gestattet worden sei. Auch wenn dem Klinikum, so das Landesarbeitsgericht sinngemäß, heute die Konkurrenzsituation nicht gefalle, so müssten die Verantwortlichen doch akzeptieren, was im Jahr 2004 vereinbart wurde.

Damals sei das Klinikum finanziell nicht in der Lage gewesen, die für eine professionelle radiologische Betreuung notwendigen Geräte anzuschaffen. Deshalb sei es wohl auch aus der Sicht des Klinikums sinnvoll gewesen, diesen Bereich „outzusourcen“. Und wenn Dr. Dinkel damals und danach bereit war, solche Geräte im Rahmen seiner Praxis zu finanzieren, um das Leistungsspektrum für Patienten in Landshut und Umgebung zu verbessern, dann könne man das heute nicht mit dem Argument einer Verletzung des Wettbewerbs vom Tisch wischen.

Doch damit ist der Streit noch nicht endgültig beendet. Chefarzt Dr. Dinkel hat bei Gericht vorgerechnet, dass ihm durch das vorübergehende (immerhin siebenmonatige) Verbot ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden sei. Darüber und über die Frage, ob das Urteil des Landesarbeitsgerichts endgültig Bestand haben wird, muss noch verhandelt werden. Denkbar sei, dass sich die Parteien hierüber noch gütlich einigen, vor dem nächsten Gerichtstermin. Das setze voraus, dass der Aufsichtsrat des Klinikums zustimmt. Und der tagt am 24. Juli.

Dr. Hans-Peter Dinkel: „Ich bin erleichtert, dass ich den Patienten ab sofort wieder eine umfassende ärztliche Betreuung ermöglichen kann. Und darum geht es doch am Ende des Tages in erster Linie.“

Auch das Klinikum Landshut äußerte sich am Freitag in einer Stellungnahme zum Gerichtsurteil:

„Im Rahmen des Berufungsverfahrens wird die Einstweilige Verfügung aufgehoben, sodass Herrn Dr. Dinkel augenblicklich nicht untersagt werden kann, das von ihm ohne Rücksprache mit dem Klinikum beschaffte CT-Gerät zu betreiben. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass der Dienstvertrag von seinem Wortlaut her diese Nutzung nicht gestattet. Die von Herrn Dr. Dinkel erst nachträglich nach der ersten mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren eingeführten ausschließlich schriftlichen drei eidesstattlichen Versicherungen des ehemaligen Geschäftsführers Nowicki führten dann doch noch zum jetzigen Ergebnis.

Das Gericht hielt es für überwiegend wahrscheinlich, dass Herr Nowicki eine Blankogenehmigung zum freien Wettbewerb auf dem Gebiet der Radiologie gegenüber dem Klinikum erteilt hat. Das Gericht hat aber auch deutlich gemacht, dass eine endgültige Klärung erst im Hauptsacheverfahren nach persönlicher Vor-Ort-Einvernahme von Herrn Nowicki als Zeugen möglich ist.“

Landshut