Amnestie für Besitzer von illegalen Waffen
Gebt eure Knarren ab!

14.05.2018 | Stand 13.09.2023, 3:13 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: Foto: BKA (

Aufgrund einer aktuellen Änderung des Waffengesetzes weisen das Landratsamt und die Stadt Landshut erneut auf die bis 1. Juli 2018 geltende Amnestieregelung für illegale Waffen und Munition hin.

LANDSHUT Bis dahin ist es möglich, illegale Waffen und/oder Munition straffrei beim Landratsamt Landshut, der Stadt Landshut oder einer Polizeidienststelle abzugeben. Für die Abgabe illegaler Waffen und/oder Munition werden keine Gebühren erhoben. Bisher wurde die Amnestie-Regelung auch im mehreren Fällen angenommen: Während im Landkreis 85 Waffen abgegeben wurden, waren es in der Stadt Landshut 35, von der Reizgaspistole bis hin zu Jagdgewehren – quer durch alle Kaliber waren sowohl Lang- als auch Kurzwaffen vertreten. Auch Munition wurde mehrfach mit abgegeben.

Illegale Waffen und/oder Munition dürfen auch nicht Waffenhändlern, Jägern oder Sportschützen überlassen werden dürfen.

Zur Abgabe von illegalen Waffen und/oder Munition ist im Vorfeld eine Terminvereinbarung im Landratsamt Landshut (Tel. 0871/408-1325 oder 0871/408-1327) bzw. der Stadt Landshut (Tel. 0871/88-1621) unbedingt erforderlich.

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