Museums-Leiterin und Stadt im juristischen Clinch
Stadtrat Gruber nutzt „Fall Weinmayr“ zur Attacke auf Putz

20.04.2018 | Stand 13.09.2023, 7:02 Uhr
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Die Leiterin des Skulpturenmuseums, Stefanje Weinmayr, und ihr Arbeitgeber, die Stadt Landshut, liegen im Clinch. Es geht darum, dass das Skulpturenmuseum den Städtischen Museen im letzten Jahr untergeordnet wurde. Deren Leiter, Dr. Franz Niehoff, ist jetzt Weinmayrs Chef. Die kann und will das offensichtlich nicht akzeptieren. Beide Parteien treffen sich jetzt vor dem Arbeitsgericht. Das juristische Scharmützel wird gleichzeitig zur politischen Schlammschlacht. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen greift OB Alexander Putz wegen der Wahl der Anwaltskanzlei an, durch die sich die Stadt vertreten lässt – und lässt die Kanzlei selbst in einer Pressemitteilung keinem guten Licht dastehen.

LANDSHUT Gruber sorgt sich in einer am Freitag verschickten Pressemitteilung, dass bei „aller Aufgeregtheit im Rathaus“ eventuell nicht auf das Haushaltsrecht geachtet wird. Gleichzeitig äußert er Verständnis für Weinmayrs Schritt, juristisch gegen ihren Arbeitgeber vorzugehen. „Ich bin unverändert der Meinung das es hier um Mobbing geht“, so Gruber.

Vor allem aber kritisiert er die Informationspolitik des Rathauses in der Sache. „Da das Rechtsamt der Stadt Landshut in dieser Angelegenheit nicht aktiv ist“, wollte der Stadtrat laut eigener Aussage von Oberbürgermeister Alexander Putz wissen, von welcher Kanzlei sich das Rathaus hier vertreten lasse. „Die persönlich an den OB gerichtete Frage, wie auch eine formlose Anfrage an das Hauptamt, ist seit 10. April unbeantwortet“, beschwert sich Gruber.

Mit den gewünschten Informationen versorgte dann offenbar Weinmayrs Kanzlei den Stadtrat der Grünen und lieferte offenbar gleich noch mehr Informationen, wie Gruber dem Wochenblatt bestätigte. Demnach handle es sich bei den Rechtsvertretern der Stadt um die Kanzlei „Eversheds Sutherland“. Eine weltweit tätige Großkanzlei. Grubers Befürchtung. Die ist eine Nummer zu große für die Stadt und viel zu teuer.

Die Kanzlei arbeite seines Wissens mit vorher vereinbarten Honorarsätzen, die (weit) über den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren liegen würden, so Gruber in seiner Pressemitteilung.

Er will die Beauftragung der Kanzlei jetzt im Rechnungsprüfungsausschuss überprüfen lassen und in Erfahrung bringen, welches Honorar die Anwälte verlangen. Gruber will auch wissen, mit welchen Kosten in der Sache kalkuliert wird. „Speziell die letzte Frage ist für den Rechnungsprüfungsausschuss von Interesse, da drei Vergleichsangebote einzuholen sind, bzw. bei einer Auftragssumme ab 10.000 Euro das Rechnungsprüfungsamt in Kenntnis zu setzen ist. Zudem sei die Frage zu stellen, ob die Betrauung einer solchen Sozietät „in einer Arbeitsrechtssache mit einer Mitarbeiterin unterhalb der Hierarchieebene Amtsleiter verhältnismäßig ist.“

Gruber erwähnt auch einen Vorfall „von Interesse“ (Zitat Gruber) in Zusammenhang mit der Kanzlei. „Der Trabrenn- und Zuchtverein hat in einer Angelegenheit in den Jahren 2011 bis 2015 ebenfalls die Kanzlei Eversheds Sutherland beauftragt. Die Präsidentin des Vereins, Angelika Gramüller, hat in einer Stellungnahme dargelegt, dass sie den Eindruck gewonnen hat, dass der Rechtsstreit um jeden Preis fortgesetzt werden sollte, dies ohne auf die Situation des Vereins zu achten. Die finanzielle Belastung in dieser Angelegenheit belief sich für den Trabrenn- und Zuchtverein auf rund 560.000 Euro an Rechtsanwaltshonoraren an Eversheds Sutherland“, sagt Gruber.

Ein Aktenvermerk, der das belegen soll, ist als Dokument im Anhang der Pressemitteilung, die per Mail versandt wurde, zu finden. Auf Anfrage erklärte Gruber dem Wochenblatt am Freitag, dass er von Weinmayrs Kanzlei darauf hingewiesen wurde. Dabei handle es sich um die Kanzlei „Schönefelder Ziegler Lehners“, ebenfalls aus München.

„Ich hoffe, dass die Verantwortlichen der Stadtverwaltung solche finanziellen Risiken nicht eingehen. Es ist mir auch unerklärlich, warum nicht eine Kanzlei in Landshut von der Stadt Landshut betraut wurde. Mir ist es neu, dass wir keine Fachanwälte für Arbeitsrecht in Landshut haben“, so Stefan Gruber, der abschließend betont, dass ihn der eigentliche Prozess vor dem Arbeitsgericht „nicht interessiert“.

Oberbürgermeister Putz sieht die Sache eher unaufgeregt. Mit besagter Kanzlei habe die Stadt bzw. das Klinikum schon zusammengearbeitet. Wichtig sei einem auch gewesen, dass man Rechtsvertreter „mit einem objektiven Blick von außen“ habe.

Landshut