Behörden brauchten satte zehn Jahre
Plötzlich liegt die Mastanlage in einem Wasserschutzgebiet

19.04.2018 | Stand 12.10.2023, 10:58 Uhr
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Behörden brauchten zehn Jahre für die Ausweisung des Schutzgebietes, derweil wurde ein Saustall gebaut

LANDSHUT/KUMHAUSEN Im Frühsommer soll die Ausweisung des neuen, dann deutlich größeren Wasserschutzgebietes Schloßberg erfolgen. „Endlich“, sagt Elke März-Granda. Schließlich habe die Umsetzung zehn Jahre gedauert. Die ödp-Stadträtin weiter: „Jetzt liegt eine große Schweinemastanlage im Schutzgebiet. Bei einem schnelleren Verfahren hätte man womöglich die Anlage in diesem Bereich verhindern können.“

Denn: Die Stadt Landshut war mit einer Klage gegen die Mastställe vor Gericht gescheitert. Elke März-Granda zum Wochenblatt: „Bei einem zügigeren Verfahren, sprich wenn das Schutzgebiet bei der Klage der Stadt gegen die Mastställe schon Bestand gehabt hätte, hätten wir damals einen besseren Stand vor Gericht gehabt.“ Sie fügt an: „Trinkwasser ist schließlich unser höchstes Gut.“ Und der Tiefbrunnen in Schloßberg diene als Notbrunnen für den Flachbrunnen Siebensee, der bei Hochwasser abgeschaltet werde. Deshalb müsse das Gebiet in Schloßberg besonders geschützt werden.

„Momentan befindet sich Landshut im Vergleich zum Landkreis noch auf einer Insel der Glückseligkeit, was die Nitratwerte im Trinkwasser betreffen. Viele umliegende Gemeinden müssen aufgrund der hohen Nitratbelastung neue teure Brunnen bohren“, sagt März-Granda. Für die Politikerin stelle sich hier die Frage, warum es ein ganzes Jahrzehnt für die Umsetzung eines Wasserschutzgebietes gebraucht habe. Fakt sei, so die Stadträtin, „dass die Stadtwerke jahrelang bemüht waren, durch zeitnahe Stellungnahmen und Gutachten das Verfahren möglichst rasch umzusetzen.“ Der Haken dabei: Die Stadtwerke sind nicht Herr des Verfahrens.

Zuständig sind laut Elke März-Granda das Landratsamt Landshut und das Wasserwirtschaftsamt Landshut – und das Genehmigungsverfahren dort laufe eben seit nunmehr zehn Jahren.

Die ödp-Politikerin runzelt die Stirn: „Wie soll künftig die Kontrolle durch das Landratsamt erfolgen, damit Gülle, Kunstdünger, Herbizide und Pestizide, insbesondere die Ackergifte Atrazin und Desethylatrazin, nicht ins Trinkwasser gelangen?“

„ES SIND HIER KEINE KONTROLLEN VORGESEHEN“

Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten dauere regelmäßig mehrere Jahre, so Carina Karg, Pressesprecherin des Landratsamts, „weil die verfahrensführende Behörde sich zunächst mit den von den betroffenen Grundstückseigentümern und vom Bayerischen Bauernverband, als Interessenvertretung der Landwirte, erhobenen Einwendungen auseinandersetzen muss.“

Im vorliegenden Fall habe das Ausweisungsverfahren Mitte 2008 begonnen. Neben der Behandlung der Einwendungen wurde die Ausweisung des Wasserschutzgebiets an das gemeindliche Vorhaben geknüpft, alle Anwesen im Bereich Aign an die kommunale Abwasserentsorgungsanlage anzuschließen, was bis 2014 dauerte. „Des Weiteren musste geklärt werden, welchen Einfluss die Altdeponie Schloßberg auf den Grundwasserkörper, aus dem die Trinkwassergewinnungsanlage Schloßberg ihr Wasser entnimmt, hat.“

Der angesprochene Schweinemaststall liege in der Schutzzone III B: Stallanlagen dürften dort errichtet werden. „Ob die durch Rechtsverordnung bestimmten Verbote im Wasserschutzgebiet eingehalten werden, wird nicht von den Behörden, sondern stichpunktartig vom Wasserversorger – in diesem Fall die Stadtwerke Landshut – überprüft. Im Hinblick auf den genannten Betrieb sind aufgrund der Schutzgebietsausweisungen keine Kontrollen vorgesehen“, so die Stellungnahme des Landratsamtes.

Im Rahmen der Eigenüberwachung sei der Betreiber aber verpflichtet, selbst regelmäßig Kontrollen an seinen Gülle/Jauche-Anlagen durchzuführen. Grundsätzlich erhalte das Landratsamt über geplante Baumaßnahmen im Wasserschutzgebiet über den eingereichten Bauantrag Kenntnis und prüfe dann, ob die erforderliche wasserschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für dieses Bauvorhaben erteilt werden kann.

Landshut