Streit zwischen Stadt und Projektplaner
Verwaltungsgericht beschäftigt sich mit dem Loch am Münchner Tor

19.04.2018 | Stand 14.09.2023, 11:19 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: n/a

An die wohl berühmteste Baugrube der Stadt haben sich die Landshuter wohl schon gewöhnt. Seit Jahren klafft ein Loch hinter der Stadtmauer beim Dreifaltigkeitsplatz. Architekt Bernhard Hanseder hätte die betonierte Grube längst gerne mit seinem luxuriösen Bau und exklusiven Wohnungen gefüllt. Doch daraus wurde bisher nichts. Hanseder liegt sich mit der Stadt in den Haaren, was die Höhe des Bauwerks angeht, hat gegen eine Entscheidung des Stadtrats Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Seit November 2016 wartet er darauf, dass die Sache verhandelt wird. Am kommenden Dienstag ist es endlich so weit. Geht‘s danach endlich los mit dem Projekt „Wohnen am Münchner Tor“?

Hanseder ist diesbezüglich eher skeptisch. „Ich glaube nicht, dass am Dienstag schon eine Entscheidung fallen wird“, sagt er auf Anfrage des Wochenblattes.

Er hofft natürlich, dass er sich vor Gericht durchsetzen kann. Dass die Stadt ihm verbietet, sein Gebäude um eine Etage höher zu bauen, das sei nicht rechtens – glaubt jedenfalls Hanseder. Weil die Stadt das anders sieht und ihm eine Baugenehmigung nur in abgespeckter Form erteilt hat, geht er jetzt vor Gericht.

Das Bauprojekt von Hanseder steht unter keinem guten Stern. Seit Jahren gibt es ein Tauziehen zwischen ihm und dem Stadtrat. Bereits bevor es zur Baugenehmigung (für die tiefere Variante) kam, brauchte es sechs Lesungen in den verschiedenen Gremien des Stadtrates. Jetzt könnte Hanseder eigentlich bauen, doch er will nicht. Der Grund: Er will sein Gebäude um eine Etage höher bauen, um das Projekt rentabel gestalten zu können.

Doch die Stadträte spielten in ihrer Sitzung im Jahr 2016 nicht mit und lehnten das mit 37:7 Stimmen deutlich ab. Das höher gebaute Gebäude sei aus städtebaulicher Sicht nicht verträglich, so die Begründung.

„Ich bin der Meinung, dass sich das aus baurechtlicher Sicht sehr wohl einfügt und auch möglich ist“, so der Architekt damals nach der Sitzung. Höher bauen müsse er, weil die Baukosten seit 2012, als die Baugenehmigung erteilt wurde, erheblich gestiegen seien. Die aufwendige Baugrube sei ebenfalls um einiges teurer ausgefallen. „Ich möchte die Kosten dämpfen“, so Hanseder damals.

Durch mehr bewohnbare Fläche könnte das gelingen. Doch das Baureferat hält davon nichts und auch der Stadtrat sprach sich dagegen aus. Hanseder hatte bereits schon einmal sein Baurecht einklagen wollen. Damals rückte er nach Rücksprache mit der Verwaltung davon ab, die eine Baugenehmigung für den Fall in Aussicht gestellt hatte, dass er das Gebäude um eine Etage tiefer plane. Hanseder willigte damals ein. „Das war ein Fehler von mir“, sagt er und zog Gericht.

Sollte er jetzt vor Gericht nicht Recht bekommen, dann „muss ich das Projekt überdenken, ob es dann überhaupt noch in der von mir vorgesehenen Form zu realisieren ist“.

Soll heißen: Dann würde Landshut seine wohl bekannteste Baugrube vorläufig weiterhin behalten.

Landshut